Ob eine Hilfskraft nun auf einer ostdeutschen oder einer westdeutschen Baustelle eingesetzt wird, den tariflichen Mindestlohn muss der Beschäftigte erhalten. Und der liegt zur Zeit bei 11,30 Euro die Stunde. Handelt es sich dagegen um eine Fachkraft, dann kommt es auf die Lage der Baustelle an. Denn das etwas höhere Mindestentgelt von 14,70 Euro gilt nur im Westen. Im Osten lehnen die Bauarbeitgeber diese zweite Stufe bisher ab. Die Geschäfte dort würden das nicht hergeben.
Auch im Osten höherer Mindestlohn für Fachkräfte gefordert
Das will die zuständige Gewerkschaft IG BAU so nicht weiter gelten lassen. Auch in Ostdeutschland seien die Auftragsbücher gut gefüllt. Wer gelernten Mitarbeitern einen höheren Mindestlohn vorenthalte, der dürfe sich über Fachkräftemangel nicht beschweren. Der Streit darüber wird die Tarifrunde bestimmen.
Außerdem sollen die unteren Grenzen angehoben werden. Die Gewerkschaft fordert 12,50 Euro beim Mindestlohn für Ungelernte und 15,60 Euro bei den Gelernten.
Mindestlohn gilt für alle, die in Deutschland arbeiten
Ganz gleich welcher Betrag am Ende im Tarifvertrag steht: Den müssen auch Betriebe aus dem Ausland zahlen, die ihre Mitarbeiter hierzulande einsetzen. Der Mindestlohn wird per Rechtsverordnung ins Entsendegesetz geschrieben. Und an das sind alle auf den Baustellen in Deutschland gebunden.