Der ehemalige REWAG-Vorstand Torsten Briegel hatte gegen seine fristlose Kündigung im März des vergangenen Jahres geklagt. Das Landgericht Regensburg gab ihm am Montag Recht. Die Kündigung wegen einer falschen Gas- und Strom-Einkaufspolitik ist aus formalen Gründen ungültig.
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Der Vorwurf: Falsche Einkaufspolitik
Der ehemaligen REWAG-Chef Torsten Briegel war im März 2022 von Regensburgs Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer fristlos entlassen worden. Da er Gas und Strom zu spät eingekauft haben soll, sei der REWAG ein Schaden in Millionenhöhe entstanden, so die Begründung der REWAG. Unter anderem sei für das Jahr 2022, in dem die Energiepreise stark stiegen, vorab zu wenig Strom und Gas geordert worden.
Kündigung wegen Formfehlern ungültig
Ob diese Vorwurf zutrifft, musste das Landgericht Regensburg aber nicht einmal mehr prüfen. Das Gericht entschied, dass die fristlose Entlassung durch die Aufsichtsratsvorsitzende Maltz-Schwarzfischer schon wegen formaler Fehler ungültig sei. Zuerst habe eine erforderliche Vollmacht des Aufsichtsrats gefehlt, so das Gericht. Als diese in einer zweiten Kündigung nachgereicht wurde, war bereits eine entscheidende Frist verstrichen, entschied die Richterin. Wird ein außerordentlicher Kündigungsgrund bekannt, hat das Unternehmen nur zwei Wochen Zeit, die Kündigung auszusprechen. Die nachgereichte Kündigung erreichte Briegel aber erst nach Ablauf dieser Frist.
Rewag droht satte Nachzahlung
Noch kann der kommunale Energieversorger die nächste Instanz anrufen. Bleibt das heutige Urteil aber bestehen, wird es für die REWAG teuer: Briegel stehen dann für die Zeit von seiner Kündigung bis zu seinem Vertragsende im Oktober 2024 wohl noch mehr als 600.000 Euro Vergütung zu.
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