Kollegen schauen gemeinsam in Urlaubsplaner.
Bildrechte: picture alliance / dpa-tmn | Christin Klose

Wer fünf Tage die Woche arbeitet, hat Anspruch auf 20 Urlaubstage im Kalenderjahr.

  • Artikel mit Audio-Inhalten

Urlaub beantragen: Das gilt für Arbeitnehmer

Viele Reiseanbieter werben derzeit mit Frühbucherrabatten. Allerdings sollten sich Arbeitnehmer vorher erkundigen, ob sie zum Wunschtermin frei bekommen. Denn über den Urlaub entscheidet der Arbeitgeber.

Wer eine günstige Pauschalreise zu einem bestimmten Termin buchen möchte, sollte seinen Reiseplan vorher mit dem Arbeitgeber absprechen. Sonst besteht das Risiko, den Urlaub stornieren zu müssen. Denn einen Anspruch, am Wunschtermin frei zu bekommen, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht.

Arbeitgeber entscheidet über Urlaub

Beschäftigte haben laut Bundesurlaubsgesetz zwar Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es mindestens 24 Tage im Kalenderjahr, bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Tage und viele Arbeits- oder Tarifverträge sehen sogar noch mehr Urlaubstage vor.

Doch der Arbeitgeber entscheidet, wann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Urlaub nehmen können. Wünsche muss er aber berücksichtigen, wenn er die Anträge sortiert und bewilligt.

Gründe gegen den gewünschten Urlaub

Im Streitfall zählen soziale Kriterien. Wer Kinder hat, kommt in den Schulferien eher zum Zug als Singles.

Auch können betriebliche Gründe dagegensprechen, dass ein Beschäftigter zu einem gewünschten Termin verreist. Ein anstehender Großauftrag zum Beispiel, bei dem auf gerade diese Arbeitskraft nicht verzichtet werden kann.

Das sollte man beim Urlaubsantrag beachten

In vielen Firmen gibt es Urlaubspläne, in die man sich rechtzeitig eintragen sollte, raten Arbeitsjuristen. Hat der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber Betriebsferien vereinbart, sind Beschäftigte in der Regel daran gebunden.

Wenn der Urlaub schließlich beantragt wurde, die Antwort des Arbeitgebers aber auf sich warten lässt, sollte man nachfragen und nicht einfach in die freien Tage aufbrechen.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!