Wer eine günstige Pauschalreise zu einem bestimmten Termin buchen möchte, sollte seinen Reiseplan vorher mit dem Arbeitgeber absprechen. Sonst besteht das Risiko, den Urlaub stornieren zu müssen. Denn einen Anspruch, am Wunschtermin frei zu bekommen, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht.
Arbeitgeber entscheidet über Urlaub
Beschäftigte haben laut Bundesurlaubsgesetz zwar Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es mindestens 24 Tage im Kalenderjahr, bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Tage und viele Arbeits- oder Tarifverträge sehen sogar noch mehr Urlaubstage vor.
Doch der Arbeitgeber entscheidet, wann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Urlaub nehmen können. Wünsche muss er aber berücksichtigen, wenn er die Anträge sortiert und bewilligt.
Gründe gegen den gewünschten Urlaub
Im Streitfall zählen soziale Kriterien. Wer Kinder hat, kommt in den Schulferien eher zum Zug als Singles.
Auch können betriebliche Gründe dagegensprechen, dass ein Beschäftigter zu einem gewünschten Termin verreist. Ein anstehender Großauftrag zum Beispiel, bei dem auf gerade diese Arbeitskraft nicht verzichtet werden kann.
Das sollte man beim Urlaubsantrag beachten
In vielen Firmen gibt es Urlaubspläne, in die man sich rechtzeitig eintragen sollte, raten Arbeitsjuristen. Hat der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber Betriebsferien vereinbart, sind Beschäftigte in der Regel daran gebunden.
Wenn der Urlaub schließlich beantragt wurde, die Antwort des Arbeitgebers aber auf sich warten lässt, sollte man nachfragen und nicht einfach in die freien Tage aufbrechen.
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