Ein Tachenrechner, ein Kugelschreiber und Rechnungen auf einem weißen Tisch.
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Die Personalabteilungen der Unternehmen rechnen im kommenden Jahr mit kräftigen Lohnerhöhungen - was der Inflation geschuldet sein wird.

    Studie: 5,5 Prozent mehr Lohn im neuen Jahr möglich

    Die Einkommen sind gestiegen – die Preise aber noch mehr. In diesem Jahr müssen viele Beschäftigte einen Reallohnverlust hinnehmen. Da die Inflation 2023 weiterhin auf hohem Niveau liegen wird, rechen Personalleiter mit spürbaren Lohnsteigerungen.

    Viele Unternehmen werden den Posten für Personalkosten in der Bilanz wohl anheben müssen, wenn sich die Prognose der dafür im Unternehmen Verantwortlichen bei einer Umfrage des Münchner ifo Instituts zusammen mit der Zeitarbeitsfirma Randstad bestätigt.

    Je kleiner das Unternehmen, desto größer das Lohnplus

    Im Schnitt erwarten die Personalleiter einen Lohnzuwachs von 5,5 Prozent – beim Handel etwas mehr als bei Dienstleistern oder der Industrie.

    Je kleiner die Firma, desto höher wird das Einkommensplus vorausgesagt – was wenig verwundert. Denn im Wettbewerb um die begehrten Arbeitskräfte tun sich kleinere Betriebe schwerer mitzuhalten. Da legen viele beim Gehalt gerne etwas drauf.

    Der Mangel an Personal dürfte dabei auch im nächsten Jahr ein großes Problem bleiben. Laut Umfrage möchte knapp die Hälfte der Betriebe zumindest alle an Bord halten, die jetzt beschäftigt sind. Mit einem Plus auf dem Gehaltskonto gelingt das eher.

    Inflation 2023 um die sechs Prozent

    Ein Lohn-Plus von 5,5 Prozent klingt erst einmal nach viel, aber auch die Preise werden im kommenden Jahr steigen – um die sechs Prozent laut Prognosen. Das würde dann unterm Strich erneut einen Reallohnverlust für viele Beschäftigten bedeuten.

    Immerhin 42 Prozent der befragten Personalleiter wollen ein Instrument nutzen, das die Bundesregierung anbietet: Eine Einmalzahlung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 3000 Euro, auf die keine Sozialabgaben und Steuern erhoben wird. Der Vorteil für die Arbeitgeber: Mit diesem Inflationsausgleich belasten sie ihren Etat nur einmalig und nicht auf Dauer wie bei einer prozentualen Anhebung der Gehälter.

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