Streikweste an und die Kita für einen Tag dichtmachen: was das Recht der Beschäftigten in Kindergärten, Horten und Behinderteneinrichtungen ist, sorgt bei Eltern oft für Unmut. Die Gewerkschaften versprechen zwar, dass Väter und Mütter rechtzeitig informiert werden sollen.
Doch eine Ersatzbetreuung zu finden ist nicht immer leicht. Manche Kommunen bieten einen Notdienst an – aber nicht alle. Schon im vergangenen Jahr hatte das Kita-Personal gestreikt. Jetzt wieder – aber aus einem anderen Grund.
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Warum wird gestreikt?
Im vergangenen Frühjahr waren Erzieherinnen und Erzieher, Pflegerinnen und Pfleger auf die Straße gegangen, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Es ging damals darum, das Personal zu entlasten, die Tätigkeiten anders zu bewerten und die Weiterbildung zu garantieren. Viele Aufgaben würden finanziell nicht anerkannt. In der Tarifrunde konnte einiges durchgesetzt werden. Das war aber keine klassische Lohnrunde.
Die steht jetzt an – auch für die Arbeitskräfte in den Kitas. Auch für sie fordern Verdi, die dbb-Tarifunion und die GEW ein Lohnplus von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat. Auch sie würden die stark gestiegenen Preise bei Lebensmitteln und für Energie ja zu spüren bekommen. Außerdem ginge es angesichts der Personallücke in vielen Einrichtungen darum, den Job attraktiver zu machen – auch über das Gehaltskonto.
Was sagen die Arbeitgeber?
Dass es zu wenig Arbeitskräfte auf dem Markt gibt, beklagen auch die Kommunen. Manche geplante neue Kita kann deshalb nicht eröffnet werden. Im Tarifkonflikt selber sprechen Bund und Kommunen zwar nicht von einer Nullrunde. Aber mit Blick auf die Haushaltskassen halten sie die Forderung für weit übertrieben.
Außerdem seien durch die hohen Energiepreise auch die Kommunen stark belastet. Beim letzten Treffen haben die Arbeitgeber ein Angebot auf den Tisch gelegt: Fünf Prozent in zwei Schritten, aber für 27 Monate und eine Einmalzahlung von 2.500 Euro. Das ist den Gewerkschaften zu wenig. Ende März wird weiterverhandelt.
Was tun, wenn man keine Kinderbetreuung hat?
Verdi rät, das Gespräch mit den Arbeitgebern zu suchen, um einen Tag Urlaub zu bekommen oder im Homeoffice zu arbeiten. Auch Großeltern oder Nachbarn könnten vielleicht bei der Kinderbetreuung aushelfen.
Ist keine Betreuung möglich, dürfen nach Angaben der IHK für München und Oberbayern berufstätige Eltern nicht einfach von der Arbeit fernbleiben. Sie sollten vielmehr ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über den Streik informieren, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Die IHK nennt das Einbringen eines Urlaubstags oder die Nutzung von Gleitzeitguthaben als Möglichkeiten. Aber auch das Arbeiten im Homeoffice - falls möglich – sollte in Betracht gezogen werden - wenn die Arbeitsleistung neben der Kinderbetreuung dann noch möglich ist.
Kann trotz aller Bemühungen keine anderweitige Lösung gefunden werden, dürfen Arbeitnehmer gemäß Paragraf 616 BGB der Arbeit fernbleiben. Ob in einem solchen Fall Anspruch auf Vergütung besteht, hängt vom Einzelfall ab. Die Vergütung kann in solchen Fällen im Arbeitsvertrag ausgeschlossen worden sein.
Bekommen Eltern die Kita- und Kindergarten-Gebühren erstattet?
Die Erstattung von Gebühren ist durchaus möglich. Betroffene können sich hierzu in den Kindertagesstätten erkundigen, ob und in welchen Fällen Zahlungen erstattet werden. Manche Kommunen werden auch von sich aus tätig und erstatten zu viel gezahlte Beiträge.
Wer zudem nicht in der Kita ist, bekommt auch keine Verpflegung, die ja im Beitrag enthalten ist. Allerdings dürfte es den Einrichtungen schwerfallen, die Lieferung von Essen kurzfristig zu stoppen. Bei einem Warnstreik nur für einen Tag ist die zu erstattende Summe nicht gerade hoch.
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