Zuzahlungen in der Apotheke für verschreibungspflichtige Medikamente oder auch Eigenanteile beim Krankenhausaufenthalt: Wer dafür Geld ausgeben muss, kann ab einer bestimmten Höhe die Ausgaben bei der Steuer geltend machen. Denn sie zählen möglicherweise zu den "außergewöhnlichen Belastungen", mit denen Steuerzahler gegebenenfalls ihre Zahlungen an den Staat senken können.
Eine Grundvoraussetzung muss allerdings erfüllt sein, erklärt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern: Die Ausgaben müssen medizinisch notwendig sein. Es gelte eine Faustformel, sagt Gerauer: "Was sagt der Arzt, die Ärztin, ist das krankheitsbedingt oder nicht?"
Auch "grüne Rezepte" können bei der Steuer zählen
Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente zählen deshalb auf jeden Fall zu den Krankheitskosten, die die Finanzämter gegebenenfalls anerkennen. Aber auch Eigenanteile bei der Zahnbehandlung können zu den "außergewöhnlichen Belastungen" zählen. Ebenso Medikamente, die die Patienten selbst zahlen müssen, können gegebenenfalls geltend gemacht werden.
Voraussetzung ist dann ein sogenanntes "grünes Rezept". Damit können sich Patienten in der Apotheke Medikamente holen, für die keine Verschreibungspflicht gilt. Anders als beim "roten Rezept" erstatten die gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Präparat zwar nicht, aber die Patienten haben eventuell die Möglichkeit, die Kosten bei der Steuer anzugeben. Darunter können auch etwa Heuschnupfen-Präparate fallen. Mittel aus dem Drogeriemarkt allerdings können Steuerzahler nicht geltend machen.
Steuerliche Entlastung greift erst ab einem Schwellenwert
Ziel der Regelung zu den "außergewöhnlichen Belastungen" ist es, Steuerzahler besser zu stellen, die aus Gründen, für die sie keine Verantwortung tragen, viel Geld ausgeben müssen. Deswegen gelten verschiedene Grenzwerte, bis zu denen die Ausgaben alleine getragen werden müssen. Erst oberhalb dieser Grenzwerte greift die Steuerentlastung. Die Schwellenwerte richten sich nach der Höhe des Einkommens und der Zahl der Kinder. Je nach individueller Situation müssen Steuerpflichtige zwischen ein und sieben Prozent ihres Einkommens für "außergewöhnliche Belastungen" aufbringen, bevor eine Entlastung greift.
Wer als kinderloser Single beispielsweise 50.000 Euro im Jahr verdient, muss 2.846 Euro im Jahr alleine tragen, erst dann wird die entsprechende Schwelle überschritten. Wer die gleiche Summe verdient und drei oder mehr Kinder hat, erreicht die Schwelle schon bei Kosten von 500 Euro.
Gesundheitsausgaben planen kann sich lohnen
Um die Schwelle zu überschreiten, kann es sinnvoll sein, Gesundheitskosten, die sich planen lassen – etwa für Zahnersatz – nicht auf mehrere Jahre zu verteilen, sagt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Wer planbare Leistungen in ein bestimmtes Jahr legt, könne dadurch einen Vorteil haben: "Dann ist es natürlich auch wahrscheinlicher, dass man diese zumutbare Belastung überschreitet."
Genau das hat beispielsweise die Versicherungsangestellte Susanne Falk vor einigen Jahren gemacht. Als sie und ihr Ehemann sich Amalgamfüllungen in ihren Zähnen durch Gold und Keramik ersetzen ließen, haben sie die Behandlung ins gleiche Jahr gelegt, erzählt sie: "Da sind wir dann tatsächlich über diese Bemessungsgrenze gekommen und konnten das steuerlich geltend machen." Ein paar hundert Euro Steuerersparnis sind dadurch zusammengekommen, erinnert sie sich.
Unterlagen auf Anforderung
Seit einer Gesetzesänderung vor fünf Jahren müssen Steuerzahler Belege, mit denen sie ihre Krankheitskosten nachweisen können, nicht mehr der Steuererklärung beilegen. Sie müssen sie aber vorlegen können, wenn das Finanzamt sie anfordert. Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern stellt gleichzeitig fest: Wer sozusagen ganz normal immer mal wieder krank ist, für den ist die entsprechende Passage in den Steuergesetzen nicht gedacht: "Wer nur mal fünf Euro oder zehn Euro Medikamentenzuzahlung hat, für den wird sich das wahrscheinlich mit der zumutbaren Belastung nicht ausgehen."
Wobei es den meisten Menschen lieber sein dürfte, etwas mehr Steuern zu zahlen – wenn sie gleichzeitig einigermaßen gesund sind.
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