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So viele Ordner! Die Steuererklärung ist für viele jedes Jahr wieder eine nervige Pflicht.

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Steuererklärung fällig: Was tun, wenn man zu spät dran ist?

Bis zum 31. Oktober müssen Steuerzahler ihre Steuererklärung abgeben. Wer den Termin nicht einhalten kann, sollte die Verzögerung beim Finanzamt begründen. Sonst könnten Verspätungszuschläge anfallen.

Über dieses Thema berichtet: Das Verbrauchermagazin am .

Die einen verdrängen sie, die anderen haben schlichtweg keine Zeit dafür: Die Steuererklärung ist für viele jedes Jahr wieder eine nervige Pflicht.

Abgabefrist für die Steuererklärung 2021

Die Abgabefristen für die Steuererklärung 2021 wurden angepasst. Damit haben jetzt auch steuerlich nicht Beratene mehr Zeit. Anstatt Ende Juli, muss die Steuererklärung erst Ende Oktober 2022 beim Finanzamt sein. All diejenigen, die sich steuerlich beraten lassen, also von einem Lohnsteuerhilfeverein oder von Steuerberatern, haben sogar bis zum August 2023 Zeit, die Steuererklärung einzureichen.

Spät dran wegen Krankheit?

Aber: manchmal läuft es eben nicht so, wie es soll. Da hat man sich fest vorgenommen, Mitte Oktober alles fertigzumachen, und dann kam Corona dazwischen oder ein Großauftrag löste Überstunden aus, die Großmutter brauchte Hilfe oder ein Kind wurde krank. Was tun in einem solchem Fall? Auf alle Fälle Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufnehmen, sagt Isabelle Pohlmann, die den Ratgeber "Steuererklärung 2021/2022 – Arbeitnehmer, Beamte" für Stiftung Warentest verfasst hat. "Wenn Sie jetzt feststellen, dass sie den Termin, den 31. Oktober, nicht halten können, dann sollten Sie bis dahin beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Das geht schriftlich – aber formlos. Da geben Sie dann an, im besten Fall, bis wann Sie die Steuererklärung nachreichen können." Wenn man dann noch begründen könne, dass man beispielsweise wegen einer längeren Krankheit bisher nicht in der Lage war, die Erklärung zu machen, dann wären die Chancen gut, dass die Verlängerung durchgeht.

Wer hingegen den Kopf in den Sand steckt und weder seine Unterlagen einschickt noch um Verlängerung bittet, muss zahlen. Pohlmann: "Wenn Sie den Abgabetermin für die Steuer nicht halten können, dann müssen sie einplanen, dass das Finanzamt womöglich Verspätungszuschläge von Ihnen verlangt. Diese werden dann zusätzlich zur fälligen Steuer erhoben. Das sind pro Monat 25 Euro oder auch mehr und das ist eine Summe, die man in der heutigen Zeit nicht einfach so ausgeben möchte. Deswegen lohnt es sich auf jeden Fall die Fristen einzuhalten."

Kostenpflichtige Hilfe

Werbungskosten, Gesundheitskosten, Progressionsvorbehalt – die Steuererklärung kann einen schon mal überfordern. Kostenpflichtige Hilfe bieten hier Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater an. Will man die Erklärung nicht selbst machen, sollte man so schnell wie möglich jemanden kontaktieren. Am besten natürlich vor dem Stichtag. Aber auch danach kann man sich noch Hilfe holen, sagt Tobias Gerauer vom Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern: "Da geht man einfach zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder zu einer Steuerberatungskanzlei und dann werden die dem Finanzamt mitteilen, dass man da steuerlich vertreten ist und dann gibt es die verlängerte Frist vom 31.8.2023. Idealerweise passiert das halt auch, bevor das Finanzamt irgendwelche Handlungen gemacht hat, irgendein Zwangsgeld festgesetzt hat oder irgendwie einen Schätzungsbescheid erlassen hat."

Neuerungen, die sich positiv auswirken

Um bei den guten Nachrichten zu bleiben: Einige Neuerungen wirken sich positiv bei den betroffenen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aus. So kann zum Beispiel, wer einen Angehörigen pflegt, einen höheren Pauschbetrag geltend machen.

Und auch für Pendler, die einen weiten Weg zurücklegen müssen um zur Arbeitsstelle zu kommen, gibt es Erleichterungen. Wer mehr als 20 Kilometer in die Arbeit fährt, kann für die Steuererklärung 2021 eine höhere Pendlerpauschale geltend machen. Bis Kilometer 20 sind es 30 Cent pro Entfernungskilometer. Ab Kilometer 21 sind es dann 35 Cent.

Steuererklärung auf Papier oder digital abgeben?

Die Frage 'Machen Sie es noch auf dem Papier oder geben Sie ihre Steuererklärung online ab?', hat sich fast schon erledigt. Denn es sind mittlerweile tatsächlich viele Steuerpflichtige, die dies digital erledigen müssen.

Kugelschreiber und Papier dürfen noch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verwenden, die keine weiteren Einkünfte haben – ebenso Rentnerinnen und Rentner, die lediglich ihre Renteneinkünfte abrechnen. "Aber sobald dann irgendwelche weiteren Einkünfte, etwa aus einer selbständigen Tätigkeit dazu kommen, oder aus einer freiberuflichen Tätigkeit, dann ist es eben doch Pflicht, die Steuererklärung digital einzureichen", erklärt Pohlmann.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Bleibt noch die Frage: Wer muss eigentlich überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Ganz klar, da sind die Selbstständigen und die Freiberufler. Aber was ist mit den angestellten Arbeitnehmern? Tobias Gerauer vom Vorstand Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. erklärt: "Verpflichtend eine Erklärung abgeben muss man, wenn man zum Beispiel Lohnersatzleistungen über 410 Euro aufs ganze Jahr gerechnet bekommen hat. Lohnersatzleistung, das ist Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld." Sobald diese Einnahmen 410 Euro im Jahr übersteigen, muss man auch eine Steuererklärung machen. Das hat in den vergangenen zwei Jahren viele Leute betroffen, die in Kurzarbeit waren.

Und es gibt noch weitere Gründe. Beispielsweise bestimmte Steuerklassenkombinationen bei Ehegatten. Die Steuererklärung muss außerdem abgeben, wer Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezogen hat, wer eine Abfindung erhalten hat, die ermäßigt besteuert wurde, oder wer sich einen Freibetrag hat eintragen lassen, der beim Lohnsteuerabzug schon berücksichtigt wurde.

Und noch ein Hinweis: Eltern mit studierenden Kindern müssen immer die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit einreichen, sonst rutschen sie aus der günstigeren Steuerklasse heraus.

Steuererklärung abgeben – das kann sich lohnen!

Alle anderen sollten sich jetzt jedoch nicht gleich auf den Liegestuhl im Schatten werfen. Denn: Ratgeber-Autorin Pohlmann weist darauf hin, dass es sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auch für Rentnerinnen und Rentner durchaus lohnen kann, freiwillig die Steuererklärung zu machen. Besonders dann, wenn man beispielsweise gespendet hat oder die Werbungskosten oder die außergewöhnlichen Belastungen besonders hoch ausgefallen sind.

Pohlmann: "Im Schnitt bringt das so um die 1.000 Euro zurück. Das sagen die Werte der letzten Jahre. Und das sollte man dann schon mitnehmen, wenn es funktioniert."

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