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Frau mit Trillerpreife und Verdi-Logo

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Städtetag hält Tarifforderung im öffentlichen Dienst für zu hoch

Der Deutsche Städtetag betrachtet die Tarifforderung der Gewerkschaften von sechs Prozent für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen als zu hoch. Die Städte seien hoch verschuldet und könnten die Mehrausgaben nicht schultern.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

"Nach wie vor stehen viele Städte finanziell mit dem Rücken zur Wand. Das lässt eine Steigerung der Personalkosten nur in begrenztem Maße zu", sagte Vize-Hauptgeschäftsführerin Verena Göppert der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Die Gewerkschaften waren am Donnerstag mit der Forderung von sechs Prozent mehr Lohn in die Tarifrunde für rund 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen eingezogen. Verhandelt wird unter anderem für Erzieher und Sozialarbeiter, Mitarbeiter von Müllabfuhr, Straßenreinigung, Krankenhäusern und Stadtverwaltungen, Feuerwehrleute, Straßenwärter und Bundespolizisten. 

Unerfüllbare Forderungen

Der Wunsch der Gewerkschaften Verdi sowie DBB Beamtenbund und Tarifunion,, auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an einer guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland teilhaben zu lassen, sei nachvollziehbar, so Göppert. Die Städte als Arbeitgeber wollten eine Lohnsteigerung auch nicht verwehren.

"Die Gewerkschaften starten jedoch mit Forderungen in die Tarifrunde, die für viele Städte nicht zu erfüllen sind." Verena Göppert, Deutscher Städtetag

Steigende Sozialausgaben belasten die Haushalte

Die kommunalen Kassenkredite hätten bundesweit eine Höhe von fast 50 Milliarden Euro erreicht. Laut Städtetag wachsen zudem die kommunalen Ausgaben weiterhin deutlich schneller als die Wirtschaftsleistung in Deutschland. Das gelte gerade bei den Sozialausgaben. "Diese Ausgaben sind für den Zusammenhalt der Gesellschaft notwendig und können nicht beliebig gekürzt werden", erklärte Göppert und verwies auf den beschränkten finanziellen Spielraum vieler Kommunen. Zudem bedrohe die unsichere Zukunft der Grundsteuer das kommunale Finanzgefüge.