Heute vor zehn Jahren hat der Europäische Gerichtshof das alte VW-Gesetz verboten. So schien der Weg frei für eine Übernahme durch Porsche. Das Gesetz wurde aber geändert und sichert Niedersachsen noch immer einen wesentlichen Einfluss.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor 10 Jahren
Am 23. Oktober 2007 kippte der EuGH das alte VW-Gesetz, das Niedersachsen ein Veto bei vielen wichtigen Entscheidungen gesichert hatte. Eine Übernahme von VW durch Porsche schien damit eher möglich als vorher. Das heizte die Spekulation an und ließ die Aktienkurse steigen, vor allem die von VW. Doch bei Porsche hatte man sich zu früh gefreut. Durch geschicktes Taktieren erreichten der Bund und Niedersachsen, dass ein neues VW-Gesetz vom Europäischen Gerichtshof akzeptiert wurde. Obwohl Niedersachsen nur 20 Prozent der Stimmrechte hat, besitzt das Land weiterhin eine goldene Aktie, um Abstimmungen zu blockieren. Eine Übernahme des gesamten Unternehmens ist theoretisch möglich, aber praktisch unattraktiv. Außerdem besitzen die Gründerfamilien von Porsche und Piech wesentliche Anteile.
Finanzkrise bremste Porsche aus
Dass Porsche nicht zum Zuge kam, lag vor allem an den Folgen der Finanzkrise. In der Krise waren die hohen Kredite für die Übernahme nicht mehr finanzierbar. Außerdem hatte Porsche sich in undurchschaubare Aktiengeschäfte verstrickt. Am Ende kam die Fusion unter Führung von VW doch noch zustande.