Rentnerehepaar
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Rentnerpaar am Strand von Timmendorf

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Rente und Steuerpflicht: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Im Juli gibt es eine deutliche Rentenerhöhung. Viele Rentnerinnen und Rentner müssen dann erstmals wieder eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben. Ab wann das notwendig wird und was es dabei zu beachten gilt – BR24 beantwortet die wichtigsten Fragen.

Mehr Netto vom Brutto, das wünschen sich in diesen Zeiten die meisten. Denn Inflation und Energiesorgen verleiten viele Menschen zu mehr Sparsamkeit im Alltag. In dieser Gemengelage ist es für Rentnerinnen und Rentner eine gute Nachricht, dass nicht nur einige Steuervorteile mit dem Entlastungspaket in Kraft treten, sondern auch die Renten saftig angehoben werden. Wie hoch genau, und was das für die Steuer bedeutet, erklären wir hier.

Wie hoch ist die Rentenanhebung am 1. Juli?

Im Westen steigen die Renten zum 1. Juli um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Das heißt: Ein Rentenpunkt (der sogenannte Entgeltpunkt) ist dann 36,02 Euro wert. Bisher waren es 34,19 Euro. Wer also als sogenannter "West-Rentner" bislang eine Brutto-Rente von 1.500 Euro bekommen hat, kann ab diesem Monat mit gut 80 Euro mehr wirtschaften.

In den neuen Bundesländern steigt die Rente prozentual noch etwas kräftiger an. Der aktuelle Rentenwert Ost wächst um 6,12 Prozent, damit ist der Rentenpunkt dann 35,52 Euro wert. Diese fünfzig Cent Unterschied zwischen Ost und West sollen übrigens bis 2024 abgeschafft sein – danach sind die Rentenpunkte überall in Deutschland gleich viel wert.

  • Zum Artikel: "Renten steigen die nächsten zwei Jahre wohl um über zehn Prozent"

Ab wann muss ich dann eine Steuererklärung abgeben?

Das ist tatsächlich nicht so leicht zu sagen. Grundsätzlich gilt: Der Grundfreibetrag für Alleinstehende mit Rentenbezug liegt im Jahr 2022 bei 10.347 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert, also 20.694 Euro. Auf alles, was darüber liegt und steuerpflichtig ist, fällt die Einkommensteuer an. Weil die Berechnung der tatsächlich steuerpflichtigen Einkünfte nicht ganz einfach ist, stellt beispielsweise das Bundesfinanzministerium hierzu eine Übersichtstabelle bereit.

  • Zum Artikel: Rentenerhöhung: Böse Überraschungen vom Finanzamt vermeiden

Grundsätzlich wird die Rentenzahlung in einen steuerpflichtigen und einen nicht-steuerpflichtigen Anteil aufgeteilt. Dann gehen von der Brutto-Rente, die auf dem Konto landet, noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab, die Werbungskostenpauschale von normalerweise 102 Euro kommt hinzu, außerdem Handwerkerrechnungen und "haushaltsnahe Dienstleistungen" – zu denen seit diesem Jahr übrigens auch der Hausnotrufknopf gehört. All diese Faktoren werden zusammengerechnet und dann wird auf die Summe unter dem Strich geschaut und entschieden: Muss Einkommensteuer gezahlt werden oder nicht?

Wie bekomme ich heraus, ob ich eine Steuererklärung abgeben muss?

Die Rentenversicherung selbst darf keine Steuerberatung anbieten. Auf der Website des bayerischen Finanzamts gibt es aber einen kostenlosen Alterseinkünfte-Rechner, mit dem eine erste Einschätzung möglich ist. Zudem beschäftigen sich viele Expertinnen und Experten mit dem Thema Rente: Bei den Sozialverbänden, bei den Verbraucherzentralen, den Lohnsteuerhilfe-Vereinen oder auch dem Bundesverband der Rentenberater. Sie alle können mit vergleichsweise wenig Aufwand feststellen, ob eine Steuererklärung notwendig ist oder nicht. Die meisten verlangen allerdings Spenden oder Gebühren, in der Regel etwa 100 bis 200 Euro – trotzdem kann es sich lohnen, um auch längerfristig Sicherheit zu haben.

Übrigens muss die Steuererklärung mittlerweile in digitaler Form und online eingereicht werden – das ist auch für Rentnerinnen und Rentner verpflichtend. Das Finanzamt lässt zwar in der Regel mit sich reden, aber um ein Papierformular abgeben zu können, braucht es eine ausdrückliche Erlaubnis.

Außerdem gibt es immer öfter Steuer- und Finanz-Apps, die mittlerweile die klassische Steuer-DVD ablösen. Hier warnt die Verbraucherzentrale Bayern allerdings davor, die Steuererklärung zu schnell und ungeprüft abzuschicken. Denn wenn die Daten erst einmal beim Finanzamt gelandet sind, ist es oft schwierig, nachzuvollziehen, wie berechnet wurde und ob alles stimmt.

Und welche Steuererleichterungen erwarten Rentnerinnen und Rentner dieses Jahr?

Neben den Erleichterungen, die alle Bürgerinnen und Bürger treffen – zum Beispiel die Abschaffung der EEG-Umlage – können Rentnerinnen und Rentner eine steuerfreie Ehrenamts- oder sogar Übungsleiterpauschale geltend machen. Und zwar dann, wenn sie in den Jahren 2020 oder 2021 in einem Corona-Test- oder Impfzentrum geholfen haben. Die Ehrenamtspauschale beträgt 840 Euro, die für Übungsleiter 3.000 Euro.

Außerdem wurden die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung deutlich angehoben. Statt wie bisher bei 384 Euro, können sie ab 2021 bei bis zu 7.400 Euro liegen. Die Höhe ist abhängig von der Einschränkung, kann aber schon bei einem Grad der Behinderung von zwanzig geltend gemacht werden.

Immer mehr Senioren müssen Einkommenssteuererklärung abgeben

In jedem Fall sollten Rentnerinnen und Rentner das Thema nicht einfach abtun. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Prüfung durch das Finanzamt kommen, und der Vorwurf der Steuerhinterziehung steht im Raum. Kritiker bemängeln schon länger, dass die Renten zwar dauerhaft erhöht werden, aber nicht die Freibeträge im gleichen Maß. Dadurch werden regelmäßig immer mehr Seniorinnen und Senioren einkommensteuerpflichtig – manche von ihnen, ohne es zu merken.

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