Die Münchner Polizei ermittelt in einem Trickdiebstahl – und wertet Fotos von den Tatverdächtigen aus. Knackpunkt: Die Fotos stammen von einem geparkten Tesla am Straßenrand.
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Eine Model-3-Limousine von Tesla steht bei einem Tesla-Händler an ein Ladegerät angeschlossen.

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Datenschützer besorgt: Tesla zeichnet zu viel auf

Ein intelligentes Auto-System, das mögliche Gefahren erkennt und sofort ein Video aufnimmt: Tesla wirbt mit Sicherheit und Schutz – aber Datenschützer kritisieren die Funktionen der Fahrzeuge. Besonders den sogenannten "Wächter-Modus".

Man stelle sich vor: Während man auf dem Supermarkt-Parkplatz die Einkaufe einräumt, steht ganz in der Nähe ein Tesla-Wagen, der einen dabei filmt. Denn schließlich könnte die beobachtete Person eine mögliche Gefahr sein. Darauf reagiert das Fahrzeug. Hierfür ist es mit einigen Kameras und intelligenten Messsystemen ausgestattet. Das ist bei Elektrofahrzeugen nichts Besonderes. Mehrere Hersteller bauen Kameras ein, die die gesamte Umgebung des Fahrzeugs erfassen. Bei Tesla sind es acht Kameras.

Neben der klassischen Alarm-Anlage gibt in einem Tesla-Modell einen sogenannten "Wächter-Modus". Er soll das Fahrzeug während des Parkens vor Vandalismus, Einbrüchen und Diebstählen schützen, indem ein Video entsteht. Wenn sich Personen dem Auto nähern oder es eine Erschütterung gibt, speichert das System die letzten zehn Minuten bis zum auslösenden Ereignis als Videos auf einem USB-Stick im Fahrzeug. Die Video-Dateien werden laut Tesla nicht an die Konzernzentrale in den USA weitergeleitet.

Datenschützer kritisieren Teslas "Wächter-Modus"

Für Andreas Sachs, Vize-Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, ist diese Funktion datenschutzrechtlich problematisch. Gegen ein Alarm-System spreche generell nichts, sagt er BR24.

Es werde aber dann schwierig, wenn die künstliche Intelligenz im Fahrzeug entscheide, ob es sich um eine Bedrohung handle oder nicht: "In unseren Tests haben wir festgestellt: Der normale Passant, der einfach nur am Fahrzeug vorbeiläuft, wird sehr sehr häufig als so ein Bedrohungsszenario eingestuft und aufgezeichnet. Das ist ein großes Problem, das darf nicht sein." Auf eine Anfrage von BR24 zur Aufnahmefunktion hat Tesla bisher nicht reagiert.

Auch Halter der Fahrzeuge können sich strafbar machen

Aber nicht nur Tesla gerät hierdurch in datenschutzrechtliche Schwierigkeiten. Sachs betont im Interview, auch die Halter der Fahrzeuge würden nur durch die Verwendung dieser Funktion gegen den Datenschutz verstoßen. Indem sie den von Tesla zur Verfügung gestellten USB-Stick verwenden, würden die Daten gespeichert.

Er meint deshalb: "Wir würden ganz klar empfehlen, dass man auf einem Supermarktparkplatz zum Beispiel oder auch an einer Ladestation diesen Wächter-Modus entweder ausschaltet oder wenigstens den USB-Stick nicht drin hat."

Tesla-Aufnahmen halfen bei Strafverfolgung

Doch genau dieser "Wächter-Modus" hat erst vor einem Monat in München beim Aufdecken einer Straftat geholfen. Die Polizei bekam Fotos von Tatverdächtigen – von einem geparkten Tesla.

Eine Seniorin wurde von Trickbetrügern bestohlen. Nachdem die Täter die Wohnung verlassen hatten, gingen sie an einem Tesla vorbei. Durch das Vorbeigehen der beiden Männer machte das Fahrzeug Aufnahmen. Die Polizei konnte den Halter des Fahrzeugs ausfindig machen und anhand der Video-Aufnahmen die beiden mutmaßlichen Täter erkennen.

Datenschutz-Verstoß wird jetzt überprüft

Inwieweit die Funktionen und Aufnahmen in Tesla-Fahrzeugen tatsächlich gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen, wird momentan überprüft. Erst am Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht und bald in Berlin - da Tesla hier seinen Standort hin verlegen möchte. Auch die zuständigen Behörden in den Niederlanden prüfen parallel. Dort befindet sich die Tesla-EU-Niederlassung.

Automobilexperte Stefan Bratzel
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Automobilexperte Stefan Bratzel

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