Lange waren sie erwartet worden, jetzt ist es soweit: Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme treten in Kraft. Zudem gelten sie rückwirkend für Januar und Februar. Mit der Strompreisbremse sollen vor allem kleine Unternehmen und Privathaushalte finanziell entlastet werden. Das funktioniert, indem maximal 80 Prozent des Vorjahres-Verbrauchs auf 40 Cent je Kilowattstunde gedeckelt werden.
- Zum Artikel: Strompreisbremse: Verbraucher brauchen Geduld
Sobald der Stromverbrauch über die 80 Prozent aus 2022 steigt, wird der volle Preis des Anbieters fällig. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher dazu ermutigt werden, trotz der finanziellen Unterstützung durch den Staat ihren Stromverbrauch zu drosseln. All das wird über die Stromanbieter abgewickelt, die Kundschaft muss fürs erste nicht aktiv werden. Das Bundesumweltministerium hat dazu ein ausführliches FAQ zusammengestellt.
Auch die meisten andere Kraftstoffe werden subventioniert
Ähnlich funktionieren auch die Fernwärme und die Gaspreisbremse: Letztere deckelt die ersten 80 Prozent des Gasverbrauchs (auch hier im Vergleich zu 2022) bei 12 Cent je Kilowattstunde. Fernwärme kostet dann noch 9,5 Cent je Kilowattstunde.
Wer mit Flüssiggas, Kohle, Heizöl oder Pellets heizt, wird ebenfalls von der Bundesregierung entlastet. Für alle Kraftstoffe dieser Art, die bis zum 1. Dezember 2022 gekauft wurden und mehr als doppelt so teuer waren wie beim letzten Kauf davor, kann eine Rückerstattung beantragt werden. Die Höhe der Entlastung beträgt maximal 2.000 Euro. Beträge unter 100 Euro werden nicht ausgezahlt und insgesamt werden nur 80 Prozent der Mehrkosten erstattet.
Studierende sollen endlich Energiepauschale beantragen können
Auch Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sollen endlich finanzielle Unterstützung durch die Hilfspakete der Ampelkoalition bekommen. Ab dem 15. März sollen die 200 Euro Energiepauschale beantragt werden können.
Allerdings gestaltet sich die Antragstellung hier offenbar deutlich schwieriger als bei allen anderen Energiekundinnen und -kunden. Die Studierenden müssen nämlich einen Antrag stellen und dafür auf einer eigenen Website ein sogenanntes BundID-Konto angelegt haben, wofür sie entweder einen onlinefähigen Personalausweis brauchen oder ein Elster-Zertifikat. Auf der eigens zum Thema eingerichteten Website werden alle wichtigen Fragen beantwortet.
Beschäftigte in Arztpraxen und Gemeinschaftseinrichtungen brauchen keine Masken mehr
Zum 1. März entfällt die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, sowie für Beschäftigte und Bewohnerinnen und Bewohner in Gemeinschaftseinrichtungen. Damit ist allerdings noch nicht alles maskenfrei, denn Besucherinnen und Besucher müssen sich und andere nach wie vor mit einer Maske vor einer Corona-Infektion schützen.
Dafür entfällt für sie aber die Testpflicht. Noch bis zum 31. März können Ärztinnen und Ärzte übrigens ihre Patientinnen und Patienten oder deren Kinder auch telefonisch krankschreiben. Allerdings maximal sieben Tage lang. Eine Anschlussregelung gibt es noch nicht.
Lizenzen für PCR-Teststationen laufen aus
Auch gut zu wissen: Die Lizenz für PCR-Teststationen läuft laut Corona-Richtlinie zum 1. März aus. Das bedeutet, dass alle, die einen PCR-Test machen lassen wollen, sich nicht mehr irgendwo an der nächsten Straßenecke testen lassen können, sondern in ein Krankenhaus oder in eine Arztpraxis gehen müssen. Schnelltest-Stationen soll es aber weiterhin geben, nur kostenlos sind sie dann nicht mehr. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt in einem ausführlichen FAQ die Hintergründe und aktuellen Regelungen.
Klimaschutz-Regelungen bei Gebäuden kommen voran
Für Immobilien gibt es in Bayern zwei interessante Neuerungen: Das aktualisierte Förderprogramm der KfW-Förderbank kann ab 1. März beantragt werden. Demnach soll es für private Bauherren und Investoren wieder verbilligte Kredite geben, aber keine gezielten Förderungen mehr. Entscheidend ist, dass das neu gebaute oder erstmals gekaufte Haus nicht mehr als 40 Prozent der Energie verbraucht, die ein vergleichbares Haus mit "klassischer" Dämmung bräuchte (KfW40 und besser).
In Bayern tritt zusätzlich die Solarpflicht für Gewerbebauten in Kraft. Diese Regelung galt bislang für offizielle Gebäude der Staatsregierung und wird jetzt ausgeweitet auf neu gebaute oder instandgesetzte Dächer von Gewerbe-Immobilien. Ab Juli 2023 gilt diese Regelung dann auch für sonstige Nicht-Wohngebäude. Zum 1. Januar 2025 kommen im letzten Schritt auch die Wohngebäude dazu.
Was sonst noch wichtig wird:
- Die Krankenversicherungs-Beiträge für Rentnerinnen und Rentner steigen je nach Krankenkasse. Wie hoch der zusätzliche Abzug ist, wird spätestens mit dem neuen Kontoauszug zu erfahren sein.
- Die Kennzeichenfarbe für Mofas und motorisierte Kleinkrafträder wechselt von grün auf schwarz. Wer sich nicht um ein neues Nummernschild bemüht, ist im Falle eines Unfalls nicht versichert.
- In der Nacht vom 25. auf den 26. März wird die Uhr auf Sommerzeit umgestellt, also eine Stunde nach vorne.
- Und Aufruhr im Supermarkt: Rewe steigt bei Payback aus und Aldi Süd stellt seine gedruckten Prospekte ein.
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