Das Finanzamt als Preistreiber auf dem Immobilienmarkt? Was indirekt der Fall war, soll sich nach Informationen des Münchner Merkur bald ändern.
Werbungskosten sollen auch bei Niedrigmiete voll gelten
Die Bundesregierung plant offenbar Erleichterungen für Vermieter, die ihren Mietern günstige Konditionen bieten. Wie der Münchner Merkur berichtet, sollen Werbungskosten auch dann steuerlich voll geltend gemacht werden können, wenn die Vermieter nur die Hälfte der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Bisher können Ausgaben etwa für Instandhaltung oder Finanzierung nur dann abgesetzt werden, wenn man mindestens zwei Drittel der Vergleichsmiete verlangt.
Vermieter in der Zwickmühle bei Verwandten und Freunden
Diese Regelung wird immer wieder bemängelt, weil sie all jene bestrafe, die sozial verträgliche Mieten anbieten wollen. Der Haus- und Grundbesitzerverein München teilte mit, auch er begrüße eine Reform. In den vergangenen Jahren hätten immer mehr Vermieter darüber geklagt, die Miete auf Druck der Finanzämter erhöhen zu müssen. Betroffen waren dann Kinder, Verwandte und Freunde. Auch freundliche Mieter, die weit unter dem Marktüblichen zufrieden waren, wurden dadurch finanziell benachteiligt.
Thema auch bei BR-Bürgerrecherche
Bei der Bürgerrecherche des Bayerischen Rundfunks "Wem gehört die Stadt" hat sich beispielsweise ein Ehepaar aus dem Münchner Westen gemeldet, das Ärger mit dem Finanzamt bekam, weil es von den erwachsenen Söhnen zu wenig Miete verlangte.
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