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Geldboersen von Mann und Frau mit Geldmuenzen und Geldscheinen, Symbolfoto fuer Lohnungleichheit

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Neues Gesetz soll für mehr Lohngleichheit sorgen

Ein neues Gesetz mit dem griffigen Namen "Entgelttransparenzgesetz" soll für mehr Transparenz und Gerechtigkeit beim Einkommen sorgen - denn gerade Frauen verdienen oft immer noch weniger als ihre männlichen Kollegen. Von Birgit Haprath

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft kompakt am .

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit - das will die Bundesregierung mit dem Entgelttransparenzgesetz durchsetzen. Dabei hat sie vor allem die Frauen im Blick. Im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen verdienen sie oft weniger. Wie groß diese Lohnlücke ist, darüber wird gestritten. Die einen gehen von 21 Prozent aus, andere dagegen von nur vier Prozent. Betroffene haben laut Gesetz ab morgen einen Anspruch auf Auskunft von ihrem Arbeitgeber. 

Wer kann den Anspruch geltend machen?

Alle Frauen aber auch Männer, die in einem Betrieb mit mindestens 200 Beschäftigten arbeiten. Dabei können sie nicht verlangen, konkret Auskunft über das Einkommen einzelner Kollegen zu erfahren. Der Arbeitgeber muss angeben, wie hoch der durchschnittliche Bruttoverdienst von mindestens sechs Beschäftigten des anderen Geschlechtes ist, die eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausüben. Dazu zählen auch Zusatzleistungen wie Boni oder ein Dienstwagen. Mit der Antwort darf sich der Arbeitgeber drei Monate Zeit lassen. Nach zwei Jahren kann erneut eine Auskunft eingefordert werden.

Wie funktioniert der Anspruch auf Auskunft?

Beschäftigte können sich direkt an ihren Arbeitgeber wenden. Nachteile müssen sie dadurch nicht befürchten. Darauf weist das Gesetz ausdrücklich hin. Allerdings tun sich viele schwer, persönlich bei der Personalabteilung vorzusprechen und ihren Arbeitgeber in Verdacht der Lohndiskriminierung zu stellen. Gibt es einen Betriebsrat, dann kann die Betroffene oder der Betroffene sich an ihn wenden. Der reicht die Anfrage dann anonym weiter und holt die angeforderten Informationen ein. Gilt im Unternehmen ein Tarifvertrag, dann können Gewerkschaft und Arbeitgeber weiteres regeln. 

Was passiert bei Ungleichbehandlung?

Erst einmal gar nichts. Das Gesetz gibt Betroffenen nur ein Recht auf Auskunft. Wer in puncto Einkommen gleich behandelt werden will, der muss den Klageweg beschreiten und sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen. Dabei hilft die Information über höhere Einkommen von Vergleichspersonen zwar weiter – sie reicht aber nicht aus. Vor Gericht müssen weitere Indizien genannt werden. Wer den Klageweg scheut, der hat zumindest bei der nächsten Gehaltsverhandlung etwas in der Hand.