Bankkunden werden ab diesem Jahr mit einschneidenden Veränderungen konfrontiert. Zum einen müssen telefonische Beratungsgespräche mitgeschnitten werden. Die Aufzeichnung muss vor allem die Teile des Telefonats beinhalten, in denen Risiken und Ertragschancen erläutert werden. Das erst 2010 eingeführte Beratungsprotokoll wurde zudem abgeschafft und durch eine sogenannte Geeignetheitserklärung ersetzt. Diese wird nicht mehr gemeinsam von Berater und Kunde ausgefüllt, sondern vom Berater alleine nach dem Gespräch verfasst und verschickt. Peter Mattil, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, sieht die Neuerung skeptisch.
"Ob das im Sinne der Verbraucher ist, bezweifle ich im Moment noch sehr, weil der Berater dann natürlich die Geeignetheitserklärung so verfassen kann, wie es für ihn günstig ist und wenn man dann nicht mehr dabei ist, während sie geschrieben wird, dann wird da glaube ich viel manipuliert werden." Peter Mattil
Für Kunden, die sich bei ihrer Bank beraten lassen, egal ob telefonisch oder beim persönlichen Gespräch, wird es also nicht einfacher in diesem Jahr.