Im nächsten Winter könnte es bitterkalte Realität werden: Die Bundesnetzagentur schlägt vor, die gesetzliche Mindesttemperatur für Mietwohnungen abzusenken. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will das prüfen lassen. Darum geht es:
Aktuelle Mindesttemperatur: Tagsüber 20 Grad in der Wohnung
Es gibt Gründe, warum Vermieter bisher nach gesetzlichen Vorschriften während der Heizperiode zwischen Oktober und April eine Mindesttemperatur in den Wohnräumen tagsüber von 20 bis 22 Grad Celsius vorhalten müssen. In der Nacht darf es auch weniger sein. Zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr reichen auch 18 Grad Celsius aus. Bei weniger als 20 Grad in der Wohnung fangen viele Menschen an zu frieren. Bei 18 Grad besteht sogar die Gefahr, sich zu erkälten. Auch könnte sich Schimmel in der Wohnung bilden. Das wiederum könnte eine erhöhte Anzahl an Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern nach sich ziehen. Denn wer dann für die Schimmelbildung verantwortlich ist, ist derzeit noch nicht geklärt.
Wird Mindesttemperatur nicht erreicht: Mieter kann Miete kürzen
Wenn eine Mietwohnung trotz geöffneter Thermostatventile an den Heizkörpern nicht die vorgeschriebene Temperatur erreicht, ist das ein Mangel, der zur Minderung der Miete berechtigen kann. Vermieter sichern sich dagegen ab, indem sie die Wassertemperatur im Heizkessel für den Vorlauf in die Heizkörper extra hoch halten. In der Regel reicht es, die Ventile dann leicht zu öffnen, um es angenehm warm zu machen. Eine zu hohe Wassertemperatur in der gesamten Heizungsanlage ist aber Energieverschwendung.
Gesenkte Mindesttemperatur: Energie-Ersparnis von sieben Prozent pro Grad
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass für jedes Grad weniger Wohnungstemperatur sieben Prozent der Energie gespart werden kann. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) forderte deshalb bei einem Gasmangel eine Absenkung der Mindesttemperatur in den Wohnungen: "Sollten die Gaslieferungen nach Deutschland künftig weiter deutlich eingeschränkt werden und es zu einer Mangelsituation kommen, sollte der Rechtsrahmen so angepasst werden, dass weitere Absenkungen der Mindesttemperatur auf eine maximale Untergrenze von 18 Grad tagsüber und 16 Grad nachts möglich werden", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko der Funke-Mediengruppe. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, wie Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Rheinischen Post" sagte.
Es gibt aber auch Widerstand. "Es darf nicht so weit kommen, dass Menschen im Winter in ihren Wohnungen frieren müssen", sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK. "Gerade Ältere, Pflegebedürftige und chronisch Kranke halten sich zu Hause auf und sind besonders angewiesen auf beheizte Räume." Der Deutsche Mieterbund bezeichnete eine gesetzlich vorgeschriebene Drosselung als falschen Weg.
Je schlechter die Isolierung, umso höher die Heizungs-Wassertemperatur
Als Faustregel gilt: Je schlechter die Isolierung, umso höher muss der Vermieter die Heizung einstellen, damit die notwendige Zimmertemperatur erreicht wird. Um auch in besonders kalten Nächten und bei Temperaturstürzen im Winter über der vorgeschriebenen Temperaturgrenze zu bleiben, sind gerade Altbauwohnungen häufig ständig viel zu hoch eingestellt. So wird zusätzlich Energie verschwendet.
Eine Absenkung der Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad (tagsüber) würde das gesamte Niveau des Verbrauchs senken und viel Gas einsparen. Einige Mieter könnten das aber als eine unzulässige Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität empfinden.
Temperatur im Vorlauf entscheidet über sparsamen Energieverbrauch
Eigenheimbesitzer wissen, dass sie am besten Heizkosten sparen können, indem sie die Kesseltemperatur mit Hilfe von effektiven Wärmetauschern möglichst gering über der Zimmertemperatur halten. So benötigen Fußbodenheizungen nur ein paar Grad mehr im Vorlauf vom Kessel bis zur breit angelegten Heizfläche am Boden. Elektrische Wärmepumpen versuchen ebenfalls nach diesem Prinzip Energie zu sparen. Mit 40 Grad heißem Wasser sollen die Wärmepumpen großflächig das Haus erwärmen.
Heißeres Wasser hygienischer für Dusche und Bad
Eine klassische Gas- oder Ölheizung schafft dagegen locker 70 bis 80 Grad heißes Wasser zu erzeugen und muss das auch aus hygienischen Gründen tun. Erst ab diesen Temperaturen lassen sich in den Leitungen die gesundheitsschädlichen Legionellen abtöten. Diese Bakterien sollten auf keinen Fall aus dem Duschkopf kommen oder aus dem Heißwasserhahn.
Beim Temperatursturz im Winter fährt die Heizung kräftig hoch
Ein weiterer Grund für das große Potential nach oben sind die wenigen extrem kalten Tage, die im Winter drohen können. Bleibt der Winter mild, genügt es die Heizung bei niedrigen Kesseltemperaturen laufen zu lassen. Bei einem starken Temperatursturz über Nacht, den die Heizanlage mit ihrem Außensensor misst, kann der Kessel bei Öl- und Gasheizung schnell und stark nach oben gefahren werden. Der Nachteil von solchen starken Anstiegen ist der überproportional hohe Energieverbrauch. Wer sparen will, sollte die Heiztemperatur möglichst gleichmäßig niedrig halten.
Gute Isolierung erlaubt niedrige Wassertemperatur in der Heizung
Entscheidend dafür ist aber eine gute Wärmeisolierung nach außen, die einen nächtlichen Temperatursturz dann auch gut abfangen kann. Fenster, Wände, Dach und Keller sollten möglichst gedämmt sein, um im Innenraum mit einer geringen Heizleistung auszukommen, die dann auch noch kleinen Schwankungen unterliegt. Diese Zielrichtung gehen auch die staatlichen Förderprogramme der KfW Bankengruppe, wenn Altbauten energetisch saniert werden. Alle Neubauten arbeiten nach diesen Prinzipien.
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