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Mindestlohn: 8,50 Euro

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Millionen Beschäftigte verdienen weniger als den Mindestlohn

Millionen Beschäftigte verdienen weniger als den Mindestlohn

Obwohl der Mindestlohn im Januar 2015 eingeführt wurde, verdienen Millionen Menschen in Deutschland weniger als gesetzlich vorgeschrieben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW. Von Wolfgang Kerler

Direkt nach der Einführung des Mindestlohns verdienten noch 2,1 Millionen Menschen weniger als die gesetzlichen vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde, und Im ersten Halbjahr 2016 bekamen noch immer rund 1,8 Millionen Menschen weniger Geld als ihnen zustand. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung.

Bisherige Schätzungen für die Bundesregierung gingen von deutlich weniger Betroffenen aus. Für das Jahr 2016 kam die von der Regierung eingesetzte Mindestlohnkommission auf nur 1,1 Millionen Menschen, die trotz ihres Anspruchs einen Stundenlohn unter 8,50 Euro erhielten.

Oft werden Überstunden nicht bezahlt

Die auseinanderklaffenden Zahlen lassen sich laut DIW durch die unterschiedliche Datengrundlage der beiden Erhebungen erklären: Während die Mindestlohnkommission auf die Angaben der Unternehmen zurückgreift, befragte das DIW die Beschäftigten selbst im Rahmen des "sozio-ökonomischen Panels". Jedes Jahr machen dafür Menschen aus ungefähr 15.000 Haushalten Angaben über ihr Einkommen und ihre Arbeitszeit.

Noch schlechter fällt die Bilanz nach der neuen Studie des DIW aus, wenn man auch die unbezahlten Überstunden berücksichtigt, die viele Arbeitnehmer jeden Tag leisten: Wird die tatsächliche Arbeitszeit betrachtet, verdienen ungefähr 2,6 Millionen Erwerbstätige weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro.

Besonders häufig betroffen sind Frauen, geringfügig Beschäftigte, Mitarbeiter in kleinen Firmen und Arbeitnehmer in Ostdeutschland.

DIW: Zoll hat nicht genügend Kapazitäten für Kontrollen

Aus Sicht des DIW könnte der Staat die Kontrolle des Mindestlohns noch verbessern.

"Der Zoll als zuständige Behörde hat im Moment nicht genug Kapazitäten. Außerdem wäre die Vereinfachung der Beschwerdemöglichkeiten ein guter Weg, damit Arbeitnehmer ihr Recht auf den Mindestlohn besser durchsetzen können." DIW-Expertin Alexandra Fedorets

Trotz dieser Mängel stellt das DIW auch deutliche Verbesserungen durch den Mindestlohn fest: Während die Einkommen im Niedriglohnsektor vor dessen Einführung oft besonders langsam anstiegen, fiel das Plus dort zuletzt besonders kräftig aus.