Die Lebensversicherer bieten bei ihren Konditionen eine allmähliche Trendwende an, die den gestiegenen Renditen am Kapitalmarkt Rechnung tragen soll. Dass es nicht schneller geht, liegt an den langfristig angelegten Vertragslaufzeiten.
2023 oft kaum höhere Erträge
Der Hauptgrund: 2022 gab es einen Crash am Rentenmarkt, der die Bewertung von Zinspapieren zweistellig abstürzen ließ. Vermögensverwaltende Fonds bekamen das zu spüren und auch die Versicherer. Auch ist unklar, wie die EZB nach dem rasanten Zinsanstieg weitermacht. Die Ratingagentur Assekurata glaubt, dass die meisten Versicherer erst einmal abwarten.
Gut zwei Prozent sind die neue Richtschnur
Die Ratingagentur erwartet, dass bei klassischen Versicherungsprodukten nur mit einer Erhöhung der laufenden Verzinsung von derzeit 2 Prozent auf 2,1 Prozent im kommenden Jahr zu rechnen sei. Bei neueren Produkten ohne Beitragsgarantie könne es im Schnitt etwas mehr sein. Die Verzinsung bezieht sich nur auf das angesparte Kapital. Davon abzuziehen sind Verwaltungskosten, Abschlussgebühren und Vertriebsprovisionen. Diese fallen vor allem am Anfang der Laufzeit an und können in den ersten Jahren zu einer negativen Rendite der Beiträge führen.
Bei einigen Anbietern ändert sich vorerst nichts
Der Branchenführer Allianz Leben kündigte ein "deutliches Signal" an, wonach die Verzinsung im kommenden Jahr steigen soll. Auch bei der genossenschaftlichen R + V Versicherung oder der Bayerischen Lebensversicherung geht es bereits ab Januar nach oben mit der Rendite. Andere Versicherer wie die Alte Leipziger, die Nürnberger Leben oder Axa ändern nichts für 2023.
Garantiezins inzwischen sehr niedrig
Die Verzinsung des angesparten Kapitals nach Abzug aller Kosten und Provisionen ist gesetzlich geregelt. Da ist zum einen der Garantiezins, der in den 90er Jahren bei vier Prozent lag und inzwischen nur noch 0,25 Prozent beträgt. Dann lastet auf vielen Versicherern noch eine Zins-Zusatz-Reserve (ZZR), zu der sie die Finanzaufsicht in Zeiten niedriger Zinsen verpflichtet hatte. Weil die vertraglichen Verpflichtungen aus früheren Zinsgarantien häufig höher waren als der aktuelle Marktzins, der lange Zeit bei null war, sollten die Versicherer extra Reserven bilden.
Sicherheitsreserven können aufgelöst werden
Diese Reserven könnten jetzt nach und nach aufgelöst werden, sofern keine weiteren Verpflichtungen für Nachzahlungen bestehen. Auch hier gab es Übergangsfristen. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) der Versicherungsmathematiker empfiehlt daher, den sogenannten Höchstrechnungszins auch 2024 noch bei 0,25 Prozent zu belassen. Mehr sollten die Gesellschaften ihren Kunden nicht garantieren dürfen als Mindestertrag. Die Lösung besteht für die meisten Versicherer darin, ihren Kunden bei neuen Verträgen gar nichts mehr zu garantieren außer einer Beteiligung an künftigen Erträgen am Kapitalmarkt.
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