Aus der Ausnahme bei der Kurzarbeit ist in der Corona-Krise fast schon die Regel geworden. Wer als Arbeitgeber sein Unternehmen vererbt oder geschenkt bekam, könnte deshalb vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden. Darauf weisen der Maschinenbauverband VDMA und die Stiftung Familienunternehmen hin.
Übergangsregelung bei Lohnsummenregel gefordert
Sie fordern die Bundesregierung auf, bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Unternehmensnachfolge eine Übergangsregelung in der Krise zu finden. Entscheidend ist die Lohnsumme aller Mitarbeiter: die muss in den Jahren nach dem Betriebsübergang zumindest gleich bleiben. Wenn sie sinkt wegen Entlassungen, Betriebsaufgabe oder wie jetzt in der Pandemie, dann können Steuervorteile nachträglich verloren gehen.
Erbschaft-und Schenkungssteuer - Zusatzlast in der Krise
Wenn Unternehmer in der Krise jetzt auch noch Erbschafts- und Schenkungssteuer nachzahlen müssten, zusätzlich zu allen anderen Belastungen, dann wäre das nach Ansicht der Verbände kontraproduktiv. Schließlich hätten mittelständische Familienunternehmen in den vergangenen Jahren stets die meisten Arbeitsplätze geschaffen.