Was an Kryptobörsen und anderen Plattformen mit den Cyberwährungen Bitcoin und Co. geschieht, entzieht sich häufig transparenten Regeln. Ein US-Gericht will jetzt mehr Klarheit bringen.
Spektakuläre Pleiten wie von der Kryptowährungsplattform FTX ziehen weite Kreise und brachten weltweit die Kurse von Bitcoin und Co. unter Druck. So musste auch der Krypto-Verleiher BlockFi, der von FTX Kredite bekommen hatte, in der Folge Insolvenz anmelden. Dieser Schritt solle eine "umfassende Restrukturierung" ermöglichen, hieß es bei BlockFi, man wolle sich darauf konzentrieren, geschuldetes Geld zurückzubekommen.
Immer wieder drohen in solchen Fällen private Kleinanleger, deren Konten meist als erstes eingefroren werden, leer auszugehen. Ihnen ist dann kein Zugriff mehr möglich - weder auf hinterlegtes Geld noch auf ihre Kryptos.
Anders als Bankeinlagen in Dollar oder Euro sind Kryptos nicht geschützt
Im Gegensatz zu Bankeinlagen sind Kryptoeinlagen wie Bitcoins in den USA und den meisten anderen Ländern nicht gesetzlich geschützt und im Fall einer Insolvenz auch nicht versichert. Auch die EU arbeitet noch an einer Regulierung, die aber weiterhin keinen Einfluss auf die großen Handelsplätze in China hätte.
Ein US-Gericht will jetzt in den Fall von Celsius Network LLC mehr Klarheit bringen, einem bankrotten Unternehmen mit Sitz in New Jersey, das Kredite auf Kryptowährungen vergab und dessen Konten jetzt eingefroren sind.
Celsius: Mehr als eine Millionen Anleger betroffen
"Abhebungen, Tausch oder Transfers zwischen einzelnen Konten" seien zurzeit nicht möglich, informiert die Homepage von "celsius.network". Es gibt ein Insolvenzverfahren, wo Celsius diese Woche mehrere Anhörungen beim Konkursrichter durchlief. Davon ist auf der Seite jedoch nur am Rande die Rede. Interessenten können dort nach wie vor ihre Email-Adresse hinterlassen für Informationen ("to get started"), als ob nichts gesehen wäre. Die Anhörungen vor Gericht sollten das Ziel haben, die Konten einiger Anleger zu schützen.
"Sicher" und "transparent" mit eigener Celsius-Trading-App?
Infos, die im Netz von Celsius kursieren, klingen auf den ersten Blick immer noch vielversprechend: Von hoher Sicherheit ("military-grade security"), Transparenz ("next-level transparency") und einer "do-it-all"-App ist zu lesen. Mit ihr sollen sich finanzielle Ziele für langfristig oder kurzfristig orientierte Anleger erreichen lassen. Langfristig bedeutete, dass gekaufte Coins dort gegen Zinsen verwahrt wurden, dass Anleger ihr Geld also bei Celsius arbeiten lassen konnten. Kurzfristige Geschäfte bezogen sich auf den schnellen Tausch zwischen einzelnen Anlagemöglichkeiten.
Erst wenn man in die Listen schaut, welche Kryptos zu welchen Bedingungen konkret getauscht werden sollen, sieht man, dass derzeit keine Kurse mehr gestellt werden. Alle Geschäfte scheinen ausgesetzt.
Celsius möchte Zinskonten für sich vereinnahmen
Im laufenden Insolvenzverfahren würde Celsius die "Einnahme-Konten", für die es Zinsen gab, rechtlich gern anders behandeln als die reinen Verwahr-Konten, die nur als eine Art zinsloses Depot zur Aufbewahrung von Kryptos dienten. Der Richter solle daher die Zinskonten als Eigentum von Celsius einstufen und nur die reinen Wertpapierdepots als Eigentum der Anleger schützen.
Qualität der angebotenen Dienstleistungen schwer zu erkennen
Mit Kryptoeinlagen wie Bitcoins konnten Anleger bisher leicht Schiffbruch erleiden. Im Pleitefall konnte häufig nicht geklärt werden, wer die Eigentümer eingefrorener Konten und möglicher Guthaben in den Cyberwährungen waren. Das hängt im Einzelfall auch von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab und davon, ob diese Bedingungen auch wirklich eingehalten werden.
Anstelle von individuellen Ansprüchen auf Rückerstattung ihrer Kundengelder mussten private Anleger sich oft hinten einreihen in die lange Schlange der Gläubiger, für die das Geld meist nicht reichte.
Krypto-Guthaben in die Insolvenzmasse?
Auch die insolvente Kryptobank Celsius Network würde einen Großteil ihrer Kundengelder offenbar gern in die Insolvenzmasse packen und damit Anwälte und Berater bezahlen statt ihre früheren Kunden. Das zuständige Konkursgericht in New York strebt aber erstmals eine juristische Klärung an, wem Bitcoin und andere Token auf eingefrorenen Konten für digitale Vermögenswerte gehören sollen.
Von der Entscheidung des Gerichts erhoffen auch die Geschädigten anderer gescheiterter Kryptofirmen wie FTX, BlockFi oder Voyager Digital Aufschluss darüber, was mit ihrem Cybergeld im Krisenfall geschehen soll.
Kryptobörse "Made in Germany"
Anleger, die institutionelle Risiken wie den Untergang einer Kryptobörse geringer halten wollen, können sich mit der "Digital Exchange Börse Stuttgart" (BSDEX) einem deutschen Produkt zuwenden. Ähnlich wie viele der globalen Konkurrenten bieten auch die Stuttgarter den Kryptohandel über eine App an, der Handel ist damit jederzeit per Smartphone und Tablet möglich. Die Verwahrung von Bitcoin und Co. sowie der Handel sind bei der BSDEX nach deutschem Recht organisiert und der Datenserver steht in Deutschland. Ein- und Auszahlungen sowie die Verwahrung kosten nichts, es gibt auch keine Kontoführungsgebühr. Die Börse verdient an den Transaktionsentgelten.
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