Das sogenannte "Basiskonto" gilt als Ersatz für ein normales Girokonto, das Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen, die finanziell schlechter dastehen: Zum Beispiel wenn regelmäßige Einkünfte fehlen oder kein fester Wohnsitz vorhanden ist.
Hohe Kontoführungsgebühren für Basiskonten
Wer ein solches Konto nicht online führen kann und auf den Besuch in der Bankfiliale angewiesen ist, muss dafür häufig hohe Gebühren bezahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bemängelt, dass diese Gebühren seit dem letzten Jahr weiter gestiegen sind. In 24 Fällen sind demnach mehr als 200 Euro im Jahr zu entrichten. Nur 22 Geldinstitute verlangten bei einer bundesweiten Stichprobe der Stiftung Warentest im November weniger als 100 Euro.
Zum Teil horrende Gebühren
Für Menschen, die arm sind oder geringe Einkommen haben, können damit horrende Gebühren anfallen. Banken und Sparkassen begründen das mit einem erhöhten Beratungsbedarf, den gerade solche Kunden häufig hätten.
Die Verbraucherschützer fordern, dass ein Basiskonto nicht mehr kosten dürfe als ein vergleichbares Girokonto. Im Gesetz ist jedoch von "marktüblichen" und "angemessenen" Entgelten die Rede, was den Banken viel Spielraum lässt.
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