Mehr Rechte, mehr Geld: Das ändert sich 2023 für Familien
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Mehr Rechte, mehr Geld: Das ändert sich 2023 für Familien

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Mehr Rechte, mehr Geld: Das ändert sich 2023 für Familien

Im Jahr 2023 ändert sich einiges. BR24 stellt die wichtigsten Neuerungen vor. Heute: Änderungen für Familien.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft am .

Während Studierende und Rentner einen Bonus aus dem Entlastungspaket bekommen, parallel die Gaspreisbremse in Kraft tritt und Arbeitslose eine Energiepauschale bekommen, gibt es für Familien im neuen Jahr auf den ersten Blick keine große Unterstützung aus dem Hilfspaket der Bundesregierung. Doch bei genauerem Hinsehen erwarten Familien nicht nur steuerliche Erleichterungen, sondern auch rechtliche.

Familien mit Kindern werden entlastet

Die einflussreichste Veränderung für alle Familien im Land ist das erhöhte Kindergeld. Denn eine so starke Anhebung hat es bisher nicht gegeben. Statt wie bisher 219 Euro zahlt die Familienkasse ab dem neuen Jahr 250 Euro für jedes Kind. Die bisherige Staffelung (für das dritte Kind gibt es 225 Euro und ab dem vierten 250 Euro) fällt damit weg.

Außerdem wird der steuerliche Freibetrag für Menschen mit Kindern um gut 200 Euro angehoben. Pro Kind und Elternteil sind dann 3.012 Euro einkommensteuerfrei, bisher waren das 2.810 Euro. Für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlags zum Januar von 229 Euro auf 250 Euro monatlich erhöht.

Hinzu kommt dann noch der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 1.464 Euro je Elternteil. Damit können Eltern ihre zu versteuernde Einkommenssumme unterm Strich um bis zu 8.952 Euro senken.

Notvertretungsrecht für Ehepartner kommt

Falls in einer Ehe jemandem etwas zustößt, bekommt ab dem kommenden Jahr der Partner oder die Partnerin ein Notvertretungsrecht zugesprochen. Das bedeutet, dass er oder sie für maximal sechs Monate einige wesentliche Entscheidungen bezüglich der Gesundheitsversorgung treffen darf.

Allerdings gilt dieses Notversorgungsrecht nur für den Fall, dass es bislang keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht gibt. Bisher war es notwendig, so ein Formular vorlegen zu können, damit der Partner oder die Partnerin solche Befugnisse bekam. Voraussetzung ist außerdem, dass die Partner zusammenleben und dass es keinen anderen gesetzlich Bevollmächtigten in Gesundheitsfragen gibt.

Mit diesem Notvertretungsrecht können einige wichtige Entscheidungen getroffen werden: Für die Dauer der Notfall-Regelung sind die Ärzte ihm oder ihr gegenüber von der Schweigepflicht entbunden. Der Partner oder die Partnerin darf entsprechend auch in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen, oder sie auch untersagen. Dafür wird er oder sie auch anstelle des Ehegatten aufgeklärt. Außerdem können so Verträge unterschrieben und Ansprüche gegenüber beispielsweise Unfallgegnern geltend gemacht werden.

Kostenheranziehung in der Jugendhilfe fällt weg

Wenn Kinder oder Jugendliche außerhalb ihrer biologischen Familie aufwachsen, beispielsweise in einem Heim oder in einer Pflegefamilie, dann mussten sie bislang Geld dafür bezahlen, sofern sie welches verdient haben. Bis zu 25 Prozent ihrer Einkünfte, beispielsweise aus einer Ausbildung, haben sie an das Jugendamt weitergeben müssen. Diese sogenannte "Kostenheranziehung" fällt ab dem neuen Jahr weg – und zwar nicht nur für die Jugendlichen selbst, sondern auch für ihre Lebens- und Ehepartner.

Die neue Regelung gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Bundestag hat diese Änderung Ende 2022 beschlossen, mit der Begründung, dass für Kinder in Pflegeinrichtungen die Startbedingungen ohnehin schon schwierig seien.

Und sonst noch:

  • Pro Kind und Elternteil können weiterhin bis zu 30 Krankentage bei der gesetzlichen Krankenkasse geltend gemacht werden.
  • Das Pflegegeld wurde wieder nicht angehoben, entgegen der Pläne der Bundesregierung. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können bis zum 30. April 2023 den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von monatlich 125 Euro monatlich auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen.
  • Jugendliche die im neuen Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, bekommen vom Staat 200 Euro für den KulturPass geschenkt. Das Projekt soll laut Bundesregierung im zweiten Quartal starten.

Mit Informationen von dpa, AFP und Reuters.

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