Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, können ab August von der Kita ausgeschlossen werden. Auch Bußgelder sind möglich. Dank einer EU-Richtlinie gibt es mehr Transparenz bei Arbeitsverträgen - und die GmbH-Gründung wird einfacher. Diese und weitere Änderungen zum 1. August im Überblick.
Uneingeschränkte Masern-Impfpflicht ab 31. Juli
Seit 31. Juli gilt in Deutschland eine uneingeschränkte Impfpflicht für Masern. Kinder und Beschäftigte in Schulen und Kitas, aber auch in Flüchtlingsunterkünften, Arztpraxen und Krankenhäusern müssen dann gegen die Infektionskrankheit geschützt sein. Der Bundestag hatte die Masern-Impfpflicht 2019 beschlossen. Seit 1. März 2020 greift sie schon für Neuaufnahmen von mindestens ein Jahr alten Kindern in Kitas und Schulen.
In einer zweiten Stufe mussten nun bis 31. Juli auch für Jungen und Mädchen Impfnachweise - oder bei Genesung von Masern ärztliche Atteste - vorgelegt werden, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. Nichtgeimpfte Kinder können vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. An Schulen geht dies wegen der Schulpflicht nicht. Verhängt werden können Bußgelder bis zu 2.500 Euro.
EU-Richtlinie gibt neue Regeln für Arbeitsverträge vor
Wer nicht gründet, sondern angestellt ist, darf ab dem neuen Monat auf mehr Transparenz vor dem Arbeitsantritt pochen. Denn dann sind die Betriebe dazu verpflichtet, ihre Rahmenbedingungen offenzulegen und vorab darüber zu informieren, was Neu-Ankömmlinge erwartet. Die Regeln gelten vor allem für neue Verträge. Es ist allerdings auch möglich, beim eigenen Arbeitgeber diese Transparenz-Punkte noch nachträglich einzufordern.
Die EU-Richtlinie gibt unter anderem vor, welche Informations- und Dokumentationspflichten die Arbeitnehmer haben, wie lange die Probezeit andauert, außerdem Informationen zum Kündigungsschutz, welcher Arbeitsort genau vorgesehen ist und natürlich, welches Gehalt die Neuen erwartet. Ziel ist es, so die Arbeitsbedingungen vorher klarer abzustecken, damit Arbeitnehmer sich möglichst nicht überrumpelt fühlen und Arbeitgeber gezwungen sind, ihre Konditionen vorab klar zu formulieren.
GmbH-Gründungen jetzt auch per Videocall möglich
Eine GmbH zu gründen ist zwar oft aufregend, kann aber auch sehr aufwendig sein. Deshalb dürfte es für viele Gründerinnen und Gründer eine gute Nachricht sein, dass der dabei verpflichtende Besuch beim Notar ab August auch per Videoschalte funktionieren kann. Ein PC mit Kamera und Mikro, eine spezielle App und ein Personalausweis – mit diesem Equipment können dann von überall aus deutsche GmbHs und Unternehmensgesellschaften gegründet werden.
Bei dem Termin werden dann mit Hilfe eines speziellen technischen Verfahrens die Personalien festgestellt und der Vertrag verlesen. An den Preisen für diesen formalen Akt ändert sich nicht viel: Wollen zwei Geschäftsführer eine kleine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital gründen, müssen sie für den Notarbesuch etwas unter 1.000 Euro einplanen.
Die Regelung kommt aus dem DiRUG, dem deutschen Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungs-Richtlinie der Europäischen Union. Mit dem jetzigen Schritt ist eine Zwischenetappe erreicht. Ab dem kommenden Jahr sollen dann digital auch sogenannte Sachgründungen möglich sein sowie die Änderung von Verträgen und die Anmeldung im Vereinsregister.
Bafög wird angehoben
Für Studierende, Auszubildende und Schüler, die Bafög bekommen, gelten ab 1. August zahlreiche Erleichterungen. Der Förderhöchstsatz für Bafög-Empfängerinnen und -empfänger wird von 861 Euro auf 934 Euro angehoben. Der sogenannte Grundbedarfssatz steigt um 5,75 Prozent auf 452 Euro im Monat. Der Wohnkostenzuschlag für Studierende, die nicht im Elternhaus wohnen, erhöht sich um elf Prozent von 325 Euro auf 360 Euro. Zudem erhalten Bafög-Empfänger, die nicht bei ihren Eltern wohnen, einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 230 Euro für die Heizperiode 2021/2022.
Was sich sonst noch ändert:
- Das 9-Euro-Ticket läuft Ende August vorerst aus: Allerdings mehren sich die politischen Stimmen, für das günstige Nahverkehrsticket möglichst zügig eine Anschluss-Idee zu finden. Auch der Tankrabatt läuft Ende August aus.
- Zwei Streamingdienste werden teurer: Nicht nur der Sport-Streamingdienst DAZN verdoppelt seine Aborate auf knapp 30 Euro pro Monat. Auch bei Amazon Prime gibt es eine Preiserhöhung. Das Abo wird um einen Euro teurer und kostet bald knapp neun Euro monatlich. Wer bei einem der Anbieter einen Account hat und das Geld nicht zahlen will, kann unkompliziert mit einer Monatsfrist kündigen.
- Die Sommerferien beginnen in Bayern: Für die Eltern bedeutet das oft Angst vor dem Stau, für die über 1,6 Millionen Schülerinnen und Schüler im Freistaat bedeutet das vor allem: Endlich! Wer mindestens einen Einser im Zeugnis stehen hat, darf in den Sommerferien übrigens auf Bayerns Gewässern kostenlos Schiff fahren.
Eigentlich hätten ab Mitte August die Apotheken sogenannte "Biosimilars" anbieten sollen. Dieser Wechsel wurde allerdings um ein Jahr verschoben, nachdem im Gesundheitsausschuss im Bundestag Ende Juli heftige Kritik an dem Vorhaben laut geworden war.
Biosimilars in Apotheke: Aufwand wäre zu groß
Biosimilars sind biotechnologisch hergestellte Medikamente wie beispielsweise Insulin, bestimmte Krebsmittel oder auch manche Impfstoffe. Sie sind allerdings nicht das Original – der sogenannte Originator – sondern eine deutlich günstiger herzustellende Variante, die aber den gleichen klinischen Effekt hat.
Dieser Austauschprozess ist schon vor einigen Jahren bei den Generika, also bei chemisch hergestellten Mitteln wie Ibuprofen, vollzogen worden. Bei den Biosimilars sollte das jetzt genauso passieren. Mit der Austauschpflicht sollte eigentlich das Gesundheitssystem finanziell entlastet werden, aber nachdem viele Verbände die Planung als zu kurzfristig eingeschätzt hatten, wurde der Start auf das kommende Jahr verlegt.
- Zum Artikel: "Viele Medikamente werden knapp: Apotheken beklagen Engpässe"
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