Brennende Pellets
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Heizen mit Holz: Was steht dazu in Habecks neuem Gesetz?

Aufregung bei Deutschlands Waldbesitzerverband: Weil das neue Gebäudeenergiegesetz für neue Holzheizungen Vorschriften macht, sprechen Waldeigentümer von einer "Diskriminierung der Holzindustrie". Droht ein Pellet-Heizungs-Verbot?

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Die Pressemitteilung des Verbands der Waldeigentümer AGDW ist geharnischt: Mit Bezug auf das am Mittwoch im Kabinett beschlossene Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung, sprechen die Waldbesitzer von "ungeheurem ökonomischen und ökologischen Schaden". Der "Angriff" auf die Holzindustrie sei "massiv", und die "Diskriminierung" der Holzenergie gefährde die Waldpflege in Deutschland.

Was die Waldeigentümer so aufbringt, ist ein neuer Zusatz im Gebäudeenergiegesetz - verglichen mit dem Referentenentwurf aus dem Februar. Und tatsächlich macht der neu eingeführte Paragraf 71g im GEG den Einbau von Holzheizungen teurer, komplizierter, aber – aus Sicht der Ampel – umweltfreundlicher. Und: Ein "Verbot von Holzheizungen im Neubau", das gibt es nicht, betont das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Berlin auf Nachfragen von BR24. Im Gegenteil: "Der Einbau von Holzheizungen soll auch weiterhin gefördert werden."

Was könnte sich ändern?

Nach der teils entgleisten Debatte um Heizungsverbote - die es erst einmal nicht gibt; denn wer im Bestand mit Öl oder Gas heizt, darf das bis zum Totalschaden der Heizung weiterhin noch bis 2045 tun – lohnt auch hier der Blick ins Kleingedruckte.

In ihren Erläuterungen zum GEG in der Fassung, die jetzt in den Bundestag kommt, schreibt die Bundesregierung, dass ab 2024 zusätzlich zu einer Pelletheizung ein Pufferspeicher und eine Solarthermie- oder eine Photovoltaik-Anlage mit eingebaut werden sollen.

Unter bestimmten Voraussetzungen in Sachen Effizienz und Technik sollen Holzheizungen "auch weiter gefördert werden", ausgeschlossen Kaminöfen, heißt es in einer schriftlichen Antwort des Habeck-Ministeriums. Eine Nachrüstpflicht für bestehende Holzheizungen gibt es nicht.

Und selbst wer von Grund auf ein neues Haus errichtet, kann eine Holzheizung verbauen. Ratsam sei das aber nicht, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit. Denn: "Mit Biomasse" – also zum Beispiel mit Pellets – "kann man im Neubau die 65-Prozent-Erneuerbare Energie-Pflicht nicht erfüllen". Als Hybrid etwa mit einer Wärmepumpe sind Pelletheizungen aber auch in Neubauten möglich.

Wie groß ist der Anteil der Holzheizer in Deutschland und in Bayern?

Nicht sehr groß. Die Bundesregierung gibt den Anteil der Menschen, die mit Feststoffen heizen – neben Holz zählt dazu auch Kohle – mit aktuell sechs Prozent an. In Bayern ist das Holz verheizen deutliche populärer. Aber auch hier sind es laut Bayerischen Landesamt für Statistik in Nürnberg aktuell nur zehn Prozent der Haushalte, in denen aktuell mit Holz beziehungsweise Pellets geheizt wird. Es geht also, bislang, um ein Nischenphänomen.

Ist Holz verbrennen nachhaltig?

Es geht so. Ein Baum wächst langsamer, als er verbrennt - das kann sich jeder vorstellen. Von daher ist Pellet- oder Hackschnitzelheizen nur klimaneutral, wenn nicht mehr verbrannt wird, als an anderer Stelle nachwächst oder hinzukommt. Es geht also um die Gesamtbilanz.

Außerdem wird beim Verbrennen von Holz gebundenes CO2 in die Atmosphäre entlassen. Es werden als Treibhausgase frei. Und: Verbrennen von Holz erzeugt Ruß und giftige Abgase, die gefiltert werden müssen, sollen sie nicht in die Umwelt gelangen.

Das Bundesumweltministerium schreibt dazu auf seiner Homepage: Heizen mit Holz ist "entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht klimaneutral", und darum seien Holzheizungen nur unter "sehr eingeschränkten Bedingungen" sinnvoll. Dem trägt der Zusatz 71g im Gebäudeenergiegesetz nun Rechnung. Das wird demnächst im Bundestag beraten.

Heizen mit Holz erzeugt viel Feinstaub, daher soll es für Hauseigentümer unattraktiver werden. So plant es das Gebäudeenergiegesetz, das die Bundesregierung verabschiedet hat.
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Heizen mit Holz erzeugt viel Feinstaub, daher soll es für Hauseigentümer unattraktiver werden. So plant es das Gebäudeenergiegesetz.

Dieser Artikel ist erstmals am 21. April 2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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