Wer Insolvenz verschleppt, haftet
Für Top-Manager, Geschäftsführer und Unternehmer ist es ein Horrorszenario. Wer einen Insolvenzantrag verschleppt, der wird schadensersatzpflichtig und haftet mit seinem Privatvermögen. Da kommen schnell sehr hohe Summen zusammen, nicht zu vergessen die Prozess- und Anwaltskosten. Der GDV, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, rechnet mit einer Pleitewelle in den kommenden Monaten, und merkt an, dass gerade kleinere Firmen selten über eine Managerhaftpflichtpolice verfügen, die solche Forderungen abwehren oder übernehmen könnte.
Ab 01. Oktober endet der Aufschub bei Zahlungsunfähigkeit
Die Rechtslage ist kompliziert. Denn ab dem 1. Oktober müssen zahlungsunfähige Unternehmen binnen drei Wochen die Insolvenz beantragen. Dies trifft viele Betriebe; schon allein, weil sich monatelang Verbindlichkeiten aufaddiert haben, die nun zu berücksichtigen sind. Noch etwas Aufschub bis zum Jahreswechsel bekommen überschuldete Unternehmen. Die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, gilt bei Überschuldung erst wieder ab dem 1. Januar 2021.