Dach eines Hauses, Drohnenfoto (Symbolbild)
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Viele Immobilienbesitzer haben in der Grundsteuererklärung falsche Nutzflächen angegeben, obwohl nur die Wohnflächen zählen. (Symbolbild)

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Deadline für die Grundsteuererklärung - Was zu beachten ist

Die Zeit drängt: Nur noch bis zum 31. Januar haben Immobilienbesitzer Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Nur die Hälfte der Grundbesitzer in Bayern hatte die Erklärung bis Mitte Januar erledigt – oft mit falschen Angaben.

In Bayern wurden bis Mitte Januar über 3,4 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben, meldete das Bayerische Landesamt für Steuern. Das entspricht einer Quote von 53 Prozent. Die meisten werden elektronisch online erledigt, nur ein Drittel auf Papier. Die Abgabefrist: 31. Januar 2023. Danach haben Städte und Gemeinden rund ein Jahr Zeit, die neuen Hebesätze zu berechnen. Ab 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide verschickt.

Sanktionen bei verspäteter Grundsteuererklärung

Wird der Abgabetermin Ende Januar von den Steuerpflichtigen nicht eingehalten, drohen Verspätungszuschläge. Das Finanzamt kann die Grundsteuer dann auch schätzen.

Die Zahl der Einsprüche ist derzeit vergleichsweise gering: Bislang haben 50.000 Steuerpflichtige in Bayern Einspruch gegen den Bescheid eingelegt.

Verlängerung der Abgabefrist in Ausnahmen möglich

Eine Verlängerung der Abgabefrist ist nur in Ausnahmen möglich. Diese sind zum Beispiel Krankheit, ein Unfall oder ein Todesfall in der Familie. Ansonsten müssen bis Ende Januar die Daten für die Grundsteuer beim Finanzamt sein. Wer zu spät abgibt, dem drohen Mahngebühren und Säumniszuschläge je nach Höhe der Grundsteuer.

Rechtsanwalt Rudolf Stürzer vom Haus- und Grundbesitzerverein in München hofft jedoch, dass die Finanzämter insgesamt kulant reagieren. Denn Millionen von Formulare könnten unmöglich sofort bearbeitet werden.

Drittel der abgegebenen Grundsteuererklärungen falsch

In ihrer Starnberger Steuerkanzlei hat Sabine Oettinger eine Task Force für die Grundsteuer eingerichtet. Viele ihrer Mandanten haben dort ihre Bescheide vom Finanzamt schon zurückerhalten. Die meisten haben die Formulare selbst ausgefüllt. Was der Expertin auffällt: "Viele Mandanten haben den Fehler gemacht, Nutzflächen wie zum Beispiel den Keller anzugeben, obwohl nur die Wohnflächen zählen," sagt sie.

Zur Wohnfläche gehört nur die bewohnte Fläche. Abziehen kann man Abstellkammern, den Keller oder den Dachboden. Ebenso die Garage bis zu 50 Quadratmeter. Wer jedoch seine Wohnung kurzfristig vermietet, zum Beispiel über Airbnb, der muss anteilig die Kellerräume angeben.

Mindestens ein Drittel der bislang abgegebenen Grundsteuererklärungen sei falsch, heißt es beim Immobilienverband IVD. Da hätten auch die zahlreichen Erklärvideos auf den Seiten des Finanzamts nichts genutzt. Das Behördendeutsch wird oft nicht richtig verstanden. Hilfe bieten spezielle Softwareprogramme, die allerdings rund 40 Euro kosten.

Wenn nach einigen Monaten das Finanzamt den Bescheid schickt, ist es wichtig, die Angaben nochmal genau zu überprüfen. Stimmen sie nicht, hat man nur einen Monat lang Zeit, Einspruch einzulegen. Im Internet gibt es dafür Musterbriefe. Später ist das nur noch mit großem zeitlichem und finanziellem Aufwand möglich, aber nicht garantiert.

Steuerexperten raten zu Einspruch

Die Steuerberaterin Sabine Oettinger, die auch Vizepräsidentin im Landesverband der steuerberatenden Berufe in Bayern ist, rät, grundsätzlich Einspruch einzulegen, denn es gäbe bundesweit verfassungsrechtliche Bedenken.

So ist das Modell in Bayern, wo nur nach Flächen berechnet wird, zwar bürokratisch leichter zu meistern, da die Grundsteuer nicht jedes Jahr neu berechnet werden muss. "Es werden aber Grundstücke extrem ungleich behandelt. Zum Beispiel spielt es keine Rolle, ob das Grundstück in Niederbayern oder im teuren Starnberg liegt", sagt die Steuerberaterin.

Beim Bundesmodell gebe es hingegen keine Möglichkeit, einen niedrigeren Wert anhand eines Gutachtens nachzuweisen und in Baden-Württemberg werde ein Bürokomplex mit hunderten Mitarbeitern gleich eingestuft wie ein unbebautes Grundstück.

Haus- und Grundbesitzerverein empfiehlt Papierformular

Der Vorsitzende des Haus- und Grundbesitzerverein München, Rudolf Stürzer, rät seinen Mitgliedern ebenfalls zum Einspruch, sowie die Daten auf dem Papierformular auszufüllen, was in Bayern problemlos möglich ist. Online gäbe es zu viele Fehlerquellen. Rechtsanwalt Stürzer glaubt, dass viele Erklärungen noch auf den letzten Drücker abgegeben werden. Hält man den Abgabetermin nicht ein, ist man auf den guten Willen des Finanzamts angewiesen.

"Wer es nicht schafft rechtzeitig abzugeben, kann beim Finanzministerium Verlängerung beantragen," sagt Stürzer. "Ob die gewährt wird, entscheiden jedoch die jeweiligen Sachbearbeiter nur in begründeten Einzelfällen."

Daher ist Eile geboten. Bis zum 31. Januar haben alle Eigentümer noch Zeit, die Grundsteuerdaten abzugeben. Sie können übrigens die Grundsteuer auf Mieter umlegen, sollten jedoch den Schriftverkehr und die Bescheide nachweisen können.

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