Die Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate teilte der bayerische Finanzminister, Albert Füracker, nach einer Kabinettssitzung in München mit. Man wolle damit noch einmal Entlastung geben, insbesondere für die steuerberatenden Berufe.
Nachfrist richtet sich nach Lage der Immobilie – nicht nach Wohnsitz von Eigentümer
Entscheidend bei der Fristverlängerung ist die Lage des Grundstücks. Wer also in Bayern wohnt, aber im übrigen Bundesgebiet eine Immobilie besitzt, kann von der zweiten bayerischen Nachfrist (die erste war bundesweit von Oktober bis Januar) nicht profitieren.
Die anderen Bundesländer werden aber vorerst nur Erinnerungsschreiben der Finanzämter verschicken mit der Aufforderung, die Erklärung abzugeben. Säumniszuschläge oder andere Sanktionen sind auch dort erst nach einer konkreten Fristsetzung im Einzelfall durch das Finanzamt zu erwarten.
Staatsregierung zufrieden mit Anzahl der bisher abgegebenen Erklärungen
Im Gespräch mit BR24 hatte der bayerische Finanzminister darüber hinaus weitere Einzelheiten genannt. Man wolle niemanden ärgern oder bestrafen, sondern nur das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen, so Füracker.
Die Staatsregierung rechne damit, dass bis zum bisherigen Stichtag 31. Januar rund 70 Prozent der geforderten Erklärungen abgegeben wurden. Das sei eine zufriedenstellende Quote und im Rahmen des Üblichen gemessen an anderen privaten Steuererklärungen.
Schätzung durch das Finanzamt erst wenn 2024 die Erklärung immer noch fehlt
Wer noch länger mit der Abgabe wartet über alle Nachfristen hinaus und nicht reagiert auf mögliche Schreiben vom Amt, muss laut Füracker ab 2024 mit einer Schätzung durch die Steuerbehörden rechnen. Das Finanzamt setzt dann einen Schätzwert fest.
Füracker verteidigte auch, dass Bayern die Höhe der Grundsteuer wie bisher ganz den Städten und Gemeinden überlässt, die dafür entsprechende Hebesätze anwenden. Mit unterschiedlich hohen Hebesätzen könnten die Kommunen auch regionalen Besonderheiten Rechnung tragen.
Die eigentliche Steuerhebung für die neue Grundsteuer beginnt erst 2025. Das Jahr 2024 soll der Vorbereitung dienen, in dem alle gesammelten Daten aus den Erklärungen ausgewertet werden, um dann die endgültige Höhe festzulegen. Insgesamt soll das Steueraufkommen dadurch nicht steigen. Die Staatsregierung hält es aber für möglich, dass einige Grundstücksbesitzer mehr als vorher bezahlen müssen.
Altes Aktenzeichen von bisheriger Grundsteuer wird weiter verwendet
Es bleibt bei derselben Nummer, die die Wohnung oder das Grundstück bisher schon hatte. Die Daten dafür wurden automatisch nach dem Kauf beim Notar übermittelt. Nur in wenigen Fällen dürfte sich seitdem etwas geändert haben, zum Beispiel durch einen Anbau, Umbau, oder eine Sanierung, die den alten Grundriss verändert haben könnten.
Doch auch davon sollten alle größeren Maßnahmen dem Bauamt und dem Grundbuchamt bekannt sein, sofern es sich bei den Veränderungen nicht um einen Schwarzbau handelt.
Weitere Grundsteuer-Erklärungen schon in Planung
Einige Bundesländer planen, dass Eigentümer künftig in regelmäßigen Abständen, zum Beispiel alle zwei bis vier Jahre, eine solche Erklärung abgeben sollen. Die wird ergänzt mit neuen Daten zu Mieterträgen, Bodenwerten und dem Marktwert der Immobilie für einen möglichen Verkauf. Bei steigenden Mieten und Preisen soll in diesen Ländern entsprechend die Grundsteuer steigen.
In Bayern ist eine solche wertbezogene Datensammlung auch in Zukunft nicht geplant. Die Anpassung der Steuerhöhe erfolgt hier im Wesentlichen durch den Hebesatz, den die Kommunen verlangen. Für sie ist die Grundsteuer eine besonders wichtige Einnahmequelle.
Neue Grundsteuer: Vermögensteuer durch die Hintertür?
Die Hebesätze werden mit dem vorher ermittelten Messbetrag multipliziert, der sich aus dem Grundstückswert (Grundsteuerwert) und der Steuermesszahl ergeben. Das war der Bundesregierung und einigen Bundesländern wie Hessen, Nordrhein-Westfalen zu wenig. Angesichts einer Verdoppelung vieler Haus- und Grundstückspreise in den letzten zehn Jahren wollten sie eine breiter angelegte Besteuerung des Immobilienvermögens.
Was dabei nicht bedacht wurde, ist dass die Mieter in der Regel die Grundsteuer bezahlen müssen, weil sie auf die Bewohner umgelegt werden kann. Eigentümer müssen nur dann zahlen, wenn sie selbst in ihren Immobilien wohnen. Bei Einfamilienhäusern ist das oft der Fall. Hier könnte eine hohe Steuer dazu führen, dass es für Familien als Eigenheimer besonders teuer wird, was auch nicht unbedingt gewollt ist.
Einige Kommunen erhöhen bereits im Vorfeld der neuen Steuer die Hebesätze
Die neue Grundsteuer, die ab 2025 gilt, soll nach Aussagen von Bund, Ländern und Kommunen nicht für pauschale Steuererhöhungen genutzt werden. Auch wenn die eine oder andere Immobilie sich verteuern wird, sollte es in der Summe zunächst nicht mehr werden. Das hat auch die Bayerische Staatsregierung versprochen.
Einige Kommunen haben ihre Hebesätze bereits für 2023 im Rahmen der alten Grundsteuer kräftig angehoben und könnten das für 2024 erneut tun. Die Erhöhung wäre damit schon im Vorfeld der Neuregelung erfolgt und bleibt bei einer anschließenden Angleichung auch für die nächsten Jahre wirksam.
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