Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Rechtsstreit um Negativzinsen für Kleinsparer

Nur bei Neukonten hält das Landgericht Tübingen Negativzinsen für Kleinsparer für zulässig. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Volksbank Reutlingen geklagt, weil sie Negativzinsen auf private Guthaben nicht ausschließen wollte.

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Der Anwalt der Volksbank berief sich auf variable Zinsen, die jeder Kontoinhaber beim Abschluss seines Vertrages akzeptiere. In Zeiten niedriger Zinsen könnten diese eben auch ins Minus gehen.

Bei alten Konten Negativzinsen problematisch

Noch gibt es kein Urteil. Für die Richter ist aber entscheidend, ob und wann Kunden von ihrer Bank auf die möglichen Kosten hingewiesen würden. Neue Verträge seien somit unbedenklich, da sich die Vertragspartner bewusst auf die entsprechenden Konditionen einließen. Würden Negativzinsen allerdings auf bestehende Verträge berechnet, sei das problematisch, da es ohne das bewusste Einverständnis der Sparer geschehe. 

Banken geben Negativzinsen weiter

Die deutschen Banken leiden unter dem Niedrigzinskurs der Europäischen Zentralbank. Die Geldhäuser müssen selbst Negativzinsen zahlen, wenn sie Guthaben über Nacht bei der Notenbank lagern. Manches Institut will diese Belastung daher auf seine Kunden abwälzen. Das Urteil im Fall ist für Ende Januar angekündigt. Die Richter verwiesen jedoch darauf, der Fall habe das Potenzial, womöglich sogar vor dem Bundesgerichtshof zu landen.