Eine Gasflamme mit 100€-Scheinen im Vordergrund als Symbolbild
Bildrechte: Sven Simon / Picture Alliance

Verbraucher sollen bei hohen Gas-Abschlagszahlungen unterstützt werden.

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Gas-Einmalzahlung im Dezember: So komme ich ran

Sie soll alle entlasten, die auf Gas und Fernwärme angewiesen sind: Die Gaspreis-Ausgleichszahlung im Dezember. Doch nicht für alle gibt es die Unterstützung direkt. Wer kann mit wieviel rechnen - und wann gibt es das Geld?

Über dieses Thema berichtete Wirtschaft kompakt am .

Der Bundesrat hat das "Erdgas-Soforthilfegesetz" verabschiedet. Private Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen sollen jetzt unterstützt werden, bevor im März 2023 die sogenannte Gaspreisbremse geplant ist. Der Staat übernimmt deshalb die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme im Dezember. Hier gibt es jedoch Unterschiedliches zu beachten - je nachdem, ob Sie Mieter, Vermieter oder Wohnungseigentümer sind.

Wie erhalten Verbraucher das Geld?

Verbraucher, die Gas oder Fernwärme direkt vom Versorger beziehen, müssen die Abschlagszahlung im Dezember nicht tätigen. Meist sind es Vermieter und Wohnungseigentümer, die direkte Verträge mit Energieversorgern haben.

Falls Gaskunden normalerweise per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen, müssen sie nicht tätig werden - in diesem Fall ist der Versorger in der Pflicht, die Zahlung nicht einzuziehen. Es geht also einfach weniger Geld vom Konto ab.

Kunden, die mittels Dauerauftrag zahlen, müssen diesen für den Monat eigenhändig aussetzen - und daran denken, den Dauerauftrag im Januar wieder zu aktivieren. Falls per Rechnung gezahlt wird, kann der Verbraucher im Dezember einfach auf die Zahlung verzichten. Wenn alles dies nicht geschieht, sollen Kunden über ihren Versorger eine Gutschrift erhalten.

Was ist für Mieter zu beachten?

Etwas anders sieht es für Mieter aus, die ihre Energieversorgung normalerweise über ihren Vermieter beziehen. Hier soll die Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkosten-Abrechnung weitergegeben werden. Aber das kann dauern: Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung vorzulegen. Es kann also passieren, dass Mieter erst im Dezember 2023 erfahren, wie hoch ihre Entlastung ist.

Allerdings sind Vermieter dazu verpflichtet, Mieter bereits diesen Dezember über die geschätzte Höhe der Gutschrift zu informieren.

Wie wird die Einmalzahlung berechnet?

Die Zahlung setzt sich zusammen aus einem Zwölftel des Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Gaspreis für Dezember. Wenn also ein Haushalt im Jahr 2022 beispielsweise 18.000 Kilowattstunden Gas verbraucht und der Gaspreis im Dezember bei 19,4 Cent liegt, gäbe es 291 Euro Soforthilfe.

Für Fernwärmekunden läuft es etwas anders. Hier wird der Betrag der Septemberrechnung als Grundlage genommen und eine pauschale Anpassung an die gestiegenen Preise bis Dezember hinzugerechnet. Wie hoch diese Anpassung genau ist, ist noch nicht entschieden.

Die so berechnete Soforthilfe deckt sich voraussichtlich nicht immer genau mit der tatsächlichen Abschlagszahlung im Dezember. In der nächsten Rechnung muss der Energieversorger deshalb die Kostenentlastung noch einmal gesondert ausweisen. Dabei kann es dann sowohl zu Nachzahlungen als auch zu zusätzlichen Rückerstattungen kommen.

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