Am 18. März ist Equal Pay Day. Der EPD markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.
Bildrechte: BR/Julia Müller

Equal Pay Day

    Frauen verdienen in Bayern sieben Prozent weniger als Männer

    Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit – das ist in Bayern auch im vergangenen Jahr keine Wirklichkeit geworden. Wie das Landesamt für Statistik mitteilt, haben Frauen 2022 im Durchschnitt sieben Prozent weniger verdient als ihre männlichen Kollegen.

    Frauen in Bayern haben vergangenes Jahr weiter deutlich weniger Geld verdient als ihre männlichen Kollegen. Das geht aus der Berechnung des sogenannten "Gender Pay Gap", also des Verdienstabstands pro Stunde zwischen Frauen und Männern, hervor. Das teilt das Landesamt für Statistik mit Sitz in Fürth mit.

    Frauen bekommen weniger Stundenlohn

    Demnach erhielten Frauen immer noch sieben Prozent weniger Stundenlohn als ihre männlichen Kollegen – und zwar nachdem strukturelle Verdienstunterschiede wie etwa das niedrigere Lohnniveau im Gesundheitswesen, der Beschäftigungsumfang oder ihre Berufserfahrung herausgerechnet wurden.

    Bayern bei Ungleichbezahlung im Bundesdurchschnitt vorn

    Ohne Berücksichtigung dieser strukturellen Unterschiede lag der absolute Verdienstunterschied mit 21 Prozent noch deutlich höher: Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst im Freistaat habe 2022 für Frauen 20,41 Euro betragen, der von Männern 25,84 Euro, so die Statistiker. Damit bleibe der als "unbereinigter Gender Pay Gap" bezeichnete Verdienstunterschied unverändert und um drei Prozentpunkte größer als im Bundesdurchschnitt (18 Prozent).

    Frauen seltener in Führungspositionen und gut bezahlten Berufen

    Strukturelle Unterschiede machen den Statistikern zufolge mit rund 67 Prozent (3,64 Euro) den größten Anteil am Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern aus. So seien Frauen seltener in Führungspositionen vertreten und arbeiteten oft in Berufen und Branchen mit niedrigerem Lohnniveau. 33 Prozent beziehungsweise 1,79 Euro Unterschied können der Behörde zufolge aber nicht strukturell erklärt werden und entsprechen somit dem "bereinigten Gender Pay Gap".

    Das Landesamt weist darauf hin, dass die geschlechterspezifische Lohnlücke zwar nun jährlich berechnet werden kann, die Vergleichbarkeit zu den Vorjahren wegen methodischer Änderungen aber eingeschränkt ist.

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