Der Ex-Finanzchef bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung, zudem muss er eine Geldstrafe von 8.000 Euro zahlen. Den früheren Chef der Flugsparte des Unternehmens verurteilte das Leipziger Landgericht zu einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung. Nach Auffassung des Gerichtes ist der frühere Finanzchef auch wegen des unerlaubten Vertriebs von Versicherungen und des Hinterziehens von Versicherungssteuer schuldig.
Unister täuschte laut Gericht Kunden
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer sich wegen des sogenannten Runterbuchens von Flugtickets strafbar gemacht haben. Dabei wurde den Kunden ein Flug zu einem auf der Webseite angezeigten Preis verkauft, während Unister hinter den Kulissen günstigere Konditionen erzielte und die Differenz einbehielt. Die Angeklagten hätten sich durch die Täuschung von Kunden Vorteile verschafft, hieß es in der Urteilsbegründung.
Anwälte wollen in Revision gehen
Einer der Anwälte hatte bereits vor der Urteilsverkündung im Falle eines Schuldspruchs Revision angekündigt. Der Rechtsstreit um Unister und seine Reiseportale wie fluege.de und ab-in-den-urlaub.de könnte also noch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auch gegen Unister-Gründer Thomas Wagner ermittelt. Dieser starb im Sommer 2016 bei einem Flugzeugabsturz. Danach meldete Unister Insolvenz an.