Das Parlament beschloss, dass Kunden beim Online-Shopping im Ausland künftig nicht mehr weitergeleitet werden oder die Meldung bekommen dürfen, dass ein bestimmter Artikel in einem Land nicht erhältlich ist.
Gesetz mit Hintertürchen
Allerdings lässt die Verordnung den Händlern eine Hintertür offen. Die Anbieter müssen zwar jedem ihre Ware verkaufen, sie können sich allerdings weigern, die Ware auch überallhin zu verschicken. Rechtzeitig zu den Weihnachtseinkäufen sollen die neuen Regeln gelten.
Urheberrechtlich geschützte Artikel sind davon ausgenommen, also Ebooks, Filme, Serien, Musik und Onlinespiele.