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EU-Gericht gibt Apple recht: Mi Pad klingt zu sehr wie iPad

EU-Gericht gibt Apple recht: Mi Pad klingt zu sehr wie iPad

Apple hat einen Markenstreit mit dem chinesischen Konkurrenzunternehmen Xiaomi gewonnen. Das EU-Gericht entschied, dass Xiaomi seine für Tabletcomputer genutzte Bezeichnung "Mi Pad" nicht als Marke eingetragen darf. Von Karin Bensch

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse.

Elektronische Geräte wie Handys und Tablets stehen auch in diesem Jahr zu Weihnachten bei vielen ganz oben auf dem Wunschzettel. In diese Zeit kommt ein Urteil, das beim US-Konzern Apple wohl dafür sorgen wird, dass die Korken knallen. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs haben entschieden, dass ein chinesisches Unternehmen sein Tablet in Europa nicht als "Mi Pad" verkaufen darf, weil das zu sehr klingt wie das "iPad" von Apple.

Original und Nachbau

Im konkreten Fall geht es um den chinesischen Elektronik-Hersteller Xiaomi, der seine Produkte auch auf dem europäischen Markt verkaufen möchte. In China gehört das Unternehmen bereits zu den wichtigsten Anbietern von Smartphones und Tablets. Sein Geschäftsmodell sieht so aus: Technisch hochgerüstete Geräte werden vergleichsweise günstig über das Internet verkauft.

iPad versus Mi Pad

Das Tablet der chinesischen Firma heißt "Mi Pad". 2014 hatten die Chinesen den Namen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Spanien angemeldet. Der US-Konzern Apple legte als Inhaber der älteren Marke "iPad" dagegen Widerspruch ein. Die europäische Behörde gab schließlich Apple recht, weil sie der Ansicht ist, dass die Produktnamen "Mi Pad" und "iPad" sehr ähnlich klingen. Die Unterschiede reichten nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Kunden könnten die Marke "Mi Pad" für eine Abwandlung der Marke "iPad" halten.

Das chinesische Unternehmen klagte gegen diese Entscheidung vor dem Gericht der Europäischen Union. Mit dem heutigen Urteil weisen die Richter diese Klage ab. Auch sie sehen eine Verwechselungsgefahr bei den ähnlich klingenden Markennamen. Das bedeutet: Apple hat recht bekommen, die Chinesen dürfen ihr Tablet nicht als "Mi Pad" in Europa verkaufen und müssen sich nun wohl einen anderen Namen ausdenken.