Ein Mann tippt die linke Taste seiner Computermaus an
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Einen guten Schutz der Privatsphäre im Internet soll die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union garantieren.

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EU-Datenschutz: Viele Beschwerden unbearbeitet

Am 25. Mai vor fünf Jahren trat die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union in Kraft. Viele fragen sich, ob es beim Datenschutz hält, was es einst versprach. Die Bilanz des Datenschutzaktivisten Max Schrems fällt eher durchwachsen aus. 

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der österreichische Anwalt Max Schrems ist eine der zentralen Figuren, wenn es um den Datenschutz in Europa geht. Schrems hat schon mehrere Klagen bis zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) durchgefochten und gewonnen.

Behörden hinken enorm hinterher

Zentrales Problem ist seiner Meinung nach, dass die Behörden bei der Bearbeitung von Beschwerden - etwa gegen Unternehmen, die den Datenschutz nicht ernst genug nehmen - enorm hinterherhinken. 800 solcher Beschwerden liegen demnach derzeit bei den Aufsichtsbehörden, 80 Prozent davon unbearbeitet. Das führt zu einer Art Teufelskreis, den Schrems so beschreibt:

"Wenn keiner das Gesetz durchsetzt, scheren sich immer weniger Unternehmen darum. Das führt zu mehr Beschwerden, was die Behörden dann zusätzlich überlastet und am Ende lässt sich das Gesetz noch weniger durchsetzen." Max Schrems, Datenschutz-Experte  

 

Schrems schlägt konkrete Nachbesserungen im Gesetz vor, damit Verstöße klarer definiert und schneller sanktioniert werden können. Nachbesserungen nach fünf Jahren Datenschutzgrundverordnung fordert derzeit auch die Wirtschaft, allerdings eher in die andere Richtung hin zu einem weniger strengen Gesetz.

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