Kriminelle scheinen leichtes Spiel zu haben, wenn sie erstmal das Vertrauen einer älteren Person gewinnen konnten. Immer mehr über 60-Jährige sind in den letzten Jahren Kriminellen zum Opfer gefallen. Zählte das Bayerische Landeskriminalamt 2014 noch knapp 10.000 Fälle, waren es 2018 bereits etwa 17.000.
"Erbschleicherei" gibt es nicht im deutschen Recht
Aktuellere Zahlen existieren derzeit nicht. Das kritisiert der Erbrechtsspezialist Wolfgang Böh. Die Statistik hierzulande sei blind für Erbschleicher. Denn zudem kenne das deutsche Recht die Tatbestände "finanzieller Missbrauch" oder "Erbschleicherei" überhaupt nicht. Zeitgleich würden aber Fälle, die unter diese Tatbestände fallen müssten, drastisch zunehmen:
"Gerade bei älteren Menschen versuchen Außenstehende immer mehr und immer stärker, sich Vermögensvorteile zu verschaffen." Prof. Wolfgang Böh, Fachanwalt für Erbrecht
Gefahr: Vorsorgevollmacht
Oftmals geht es um den Verdacht: Die Betroffenen könnten dazu gedrängt worden sein, eine Vorsorgevollmacht zu unterschreiben. Diese bedeutet: Zugriff auf Konten und Finanzen, das Recht zum Verkauf von Immobilien.
Sogar Kontaktverbot zur Familie
Auch die Entscheidung über den Aufenthalt, zum Beispiel in einem Pflegeheim und sogar Besuchs- und Kontaktverbote zur Familie sind möglich. Der Erbrechtsspezialist Wolfgang Böh warnt davor, vorschnell eine solche Vollmacht auszustellen und sich zuvor von Anwälten oder Verbraucherschützern beraten zu lassen.
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