Hochspannungsmast mit Schild und Aufschrift Stromkosten (Symbolbild)
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Energiepreisbremse: Unternehmer fürchten Rückzahlung

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Energiepreisbremse: Unternehmer fürchten Rückzahlung

Wegen der massiv gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung Preisbremsen für Strom und Gas beschlossen. Sie bringen Entlastungen – aber auch Verunsicherung. Viele Unternehmen fürchten, dass sie das Geld eventuell zurückzahlen müssen.

Die Inflation lag im vergangenen Jahr bei knapp acht Prozent. Für Energie sind die Preise noch viel deutlicher gestiegen. Um Privatleute und Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung kurz vor Weihnachten die Energiepreisbremsen auf den Weg gebracht. Ein Großteil des Strom- und Gasverbrauchs ist damit preislich gedeckelt.

In die Freude mischt sich gerade in der Wirtschaft aber auch immer mehr Verunsicherung. Betriebe fürchten, dass sie einen Teil der finanziellen Erleichterungen zurückzahlen müssen.

Die Energiepreisbremsen der Bundesregierung

Die Preisbremsen für Strom und Gas gelten sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für kleine und mittlere Unternehmen. Sie müssen je Kilowattstunde (kWh) Strom maximal 40 Cent und je Kilowattstunde Gas höchstens 12 Cent bezahlen. Bei Fernwärme liegt die Deckelung bei 9,5 Cent. Das gilt jeweils für 80 Prozent des Verbrauchs von 2021.

Für den restlichen Verbrauch müssen Privatleute wie Unternehmen den normalen Marktpreis bezahlen. Für energieintensive Unternehmen gelten andere Preise. So müssen sie beispielsweise ab 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch beim Strom maximal 13 Cent bezahlen. Diese Regelung gilt dann allerdings nicht für 80, sondern für 70 Prozent des Verbrauchs von 2021.

Das Kleingedruckte macht der Wirtschaft Sorgen

Im Wesentlichen sind die Energiepreisbremsen schnell erklärt. Zu Papier gebracht füllen die Gesetze allerdings knapp 300 Seiten. Darauf festgehalten sind auch einige Bedingungen.

"Zu allererst hat man gedacht: Oh toll, jetzt kommt die Förderung. Wir haben eine gewisse Entlastung, eine gewisse Sicherheit", sagt Paul Heinz Bruder, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken. Mit Blick auf die Detailausführungen und Bedingungen würde den Unternehmen nun aber "Stück für Stück (…) überhaupt erst bewusst, was zu liefern ist", so Bruder.

Entlastungen genau prüfen

Ähnlich sieht es beispielsweise der Bayerische Müllerbund. In einem Schreiben heißt es wörtlich: "Prüfen Sie deshalb genau, welche Entlastungen Sie erhalten. Fatal wäre, wenn Sie von zu hohen Zuschüssen ausgehen. Die Regelungen sind extrem komplex und vielfältig." Bei einigen Details seien sich sogar Experten "nicht bei allen Auslegungsfragen einig", heißt es vom Bayerischen Müllerbund.

Rückzahlungen bei Kündigungen bis Frühjahr 2025

Ein plakatives Beispiel: Unternehmen, die durch die Energiepreisbremsen in der Summe um mindestens zwei Millionen Euro entlastet werden, müssen sich verpflichten, bis zum April 2025 mindestens 90 Prozent ihrer Belegschaft zu halten. Anderenfalls laufen sie Gefahr, später einen Teil der eingesparten Gelder wieder zurückzahlen zu müssen, so der Nürnberger IHK-Vize Paul Heinz Bruder.

Das Problem dabei: "Weil man in einer Krise stecke, sei eine seriöse Prognose – noch dazu auf über zwei Jahre – nahezu unmöglich - "aus konjunkturellen Gründen (…) zum anderen: wir haben einen Fachkräftemangel. Das heißt es ist sehr schwierig, Arbeitskräfte zu finden", so Paul Heinz Bruder von der IHK Mittelfranken.

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