Ausgebranntes Elektroauto (Archivbild)
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Christoph Soeder

Ausgebranntes Elektroauto - wofür haftet die Versicherung?

  • Artikel mit Audio-Inhalten

Elektromobilität: Wenn die Versicherung zum Risiko wird

Wer elektrisch mobil ist, muss richtig versichert sein. Denn weil immer mehr E-Autos rollen, steigen auch die Schadenfälle - und Elektronik-Schäden sind in der Regel weder simpel noch billig. Doch im Kleingedruckten der Policen lauern Fallstricke.

Oberflächlich betrachtet ist der Umstieg auf E-Mobilität versicherungstechnisch simpel. Denn grundsätzlich gilt auch für E-Autos: Eine Kfz-Haftpflicht ist vorgeschrieben, Teil- und Vollkasko sind freiwillige Bausteine. Und: Bei einem Wechsel von einem Verbrenner zu einem Elektroauto kann man theoretisch auch seine alte Haftpflicht oder Kaskoversicherung behalten.

Aber Achtung: Teilweise kommen mit einem E-Auto neue Risiken auf die Halter zu, die natürlich auch speziell versichert werden sollten. Nur wer diese Risiken kennt und gezielt nachfragt, ist dann im Notfall richtig abgesichert.

Neue Risiken nach einem Unfall

Über ein besonders heftiges Beispiel berichtete kürzlich der Südwestrundfunk. Nach einem Wildunfall mit seinem Elektroauto musste der Halter seinen Hybrid-Wagen in die sogenannte Fahrzeug-Quarantäne geben, so verlangen es die Brandschutz-Vorschriften.

  • Zum Artikel "Auch für E-Autos gibt es Quarantäne"

Über sieben Wochen stand das E-Mobil speziell gesichert auf dem Hof einer Abschleppfirma, bis endlich ein Hochvolt-Experte die Batterie begutachtete, ein Fachbetrieb sie ausbaute und ein gefahrloser Transport zum Entsorger möglich wurde. Ergebnis: Rund 17.000 Euro Kosten, die der Halter an seine Versicherung weiterreichte. Was er nicht ahnte: Die Versicherung wollte nur für die ersten 14 Tage zahlen. Denn so stand es im Kleingedruckten.

Solche Fälle sollten E-Mobilisten vor Augen haben, wenn sie den passenden Versicherungsschutz suchen. Verlockender Werbung mit großen Rabattversprechen für E-Tarife sollte man ohne genaue Nachfrage jedenfalls widerstehen. Auf die folgenden Risiken sollten Angebote und bestehende Policen deshalb geprüft werden:

Risiko Nummer 1: Ganz klar der Akku

Wird er beschädigt oder verloren, geht der Schaden in die Tausende. Herstellergarantien für Fabrikationsfehler nützen nichts bei Blitzschlag, Überspannung oder Bedienungsfehlern. Versicherer empfehlen daher gerne Allgefahrendeckungen, die auch bei selbst verschuldeten Unfällen oder Vandalismus Vollkaskoschutz bieten.

Doch der vergleichsweise teure Schutz sollte auch wirklich so umfangreich und ausreichend wie möglich sein. Leistet der Versicherer den vollen Wiederbeschaffungswert? Denn da gibt es große Unterschiede, manche leisten nur bis 5.000 Euro, wieder andere gar nicht. Übernimmt der Versicherer auch die Entsorgungskosten und was gilt, wenn das Auto mit einem Leasing-Akku fährt ?

Autoschutzbriefe für E-Mobilität versprechen gegen Zusatzgebühr eine Rundum-Sorglos-Haftung. Aber gilt das auch für elektrospezifische Folgekosten, zum Beispiel fürs Abschleppen zur nächsten Ladestation ?

Risiko Nummer 2: Das Aufladen

Wer elektrisch fährt, muss aufladen, zum Beispiel indem privat eine sogenannte Wallbox fest installiert wird. Dabei vorher unbedingt klären, ob die Wallbox bei Feuer, Wasser, Sturm und Vandalismus durch die Rahmenverträge der Gebäudeversicherung geschützt wird.

Zudem sollte die Versicherung vorher informiert werden, denn im Schadensfall prüfen die Versicherer, ob die strengen Sicherheits-und Unfallverhütungsvorschriften bei Installation und Betrieb eingehalten wurden.

Aber was, wenn das Auto mal an einer öffentlichen Ladestation angeschlossen wird und ein Schaden entsteht ? Bleibt dies im Vertrag ungeklärt, sollte man vorher beim Versicherer Auskunft verlangen.

Alternativ käme eine sogenannte "Elektronik-Versicherung" in Betracht, die auch haftet bei Bedienfehlern, Ungeschicklichkeit, Vorsatz, Kurzschluss oder Materialmängeln. Auch Schäden durch Hackerangriffe werden durch die zunehmende Digitalisierung der Mobilität immer realistischer.

Wer privat oder als Unternehmer ohnehin viele Elektrogeräte und IT betreibt, sollte solche Policen auch auf Haftung bei Ladeinfrastruktur überprüfen.

Diebstahlschutz ist bei teuren E-Autos natürlich ein Thema. Aber übernimmt der Kasko-Versicherer auch den Diebstahl von Ladekabeln, Elektroladekarte oder mobilen Ladegräten ? Unbedingt klären!

Risiko Nummer 3: Den Überblick im Tarifdschungel behalten

Wer elektrisch mobil sein will, muss am Ball bleiben, denn durch die zunehmende E-Mobilität sind die Tarife nur eine Momentaufnahme. Laut Verbraucherportal Verivox haben 79 Versicherer in Deutschland mindestens ein Angebot im Bereich E-Mobility. Das sind rund 90 Prozent der Anbieter.

Bei den Leistungen unterscheiden sich jedoch die Anbieter momentan erheblich, wie eine aktuelle Tarifanalyse der Zeitschrift "Finanztest" gezeigt hat. Wie sich die Tarife für E-Mobilität entwickeln, wird erst klarer, wenn mehr Stromer im Verkehr sind und umfassende Schadensstatistiken vorliegen. Zu befürchten ist, dass sie steigen, denn Elektronik-Schäden sind in der Regel weder simpel noch billig. Beate-Kathrin Bextermöller, Versicherungsexpertin der Stiftung Warentest sagt dazu: "Bevor man sich einen neuen Vertrag sucht, sollte man auch beim bisherigen Versicherer nachfragen, ob die Bedingungen für E-Fahrzeuge angepasst werden oder ob neue Tarife in Vorbereitung sind."

Und was gilt für Zweiräder?

Klassische E-Bikes (bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit) müssen nicht versichert werden. Bei Unfällen sollte die private Haftpflicht einspringen, die ohnehin jeder haben sollte. Schnellere Pedelecs bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten hingegen als Kleinkraftrad mit Versicherungs- und Helmpflicht.

In beiden Fällen ist Diebstahlschutz wegen der hohen Anschaffungspreise empfehlenswert. E-Scooter müssen hingegen speziell pflichtversichert werden, denn die private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus. Hier lohnen Tarifvergleiche, denn die Kosten- und Leistungsunterschiede sind laut einer aktuellen Stichprobe der Zeitschrift "Öko-Test" erheblich.

Vorsicht Falle im Urlaub: Wer kurz entschlossen für eine Strandpartie einen Roller mietet, muss wissen: Private Haftpflichtversicherungen greifen nur bei Rollern bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit. Daher im Ausland vor der Ausleihe den Anbieter unbedingt nach Höchstgeschwindigkeit und Versicherungsschutz des E-Scooters fragen.

Fazit: Fragen, vergleichen, am Ball bleiben

Egal ob Scooter, Pedelec oder E-Auto: Nutzer müssen sich erst an neue Schadensbilder gewöhnen, zum Beispiel durch langes Parken in feuchter oder kalter Garage oder Nichtbeachtung von Ladezyklen.

Löchern Sie daher Ihre Versicherer bei Unklarheiten mit Nachfragen und verlangen Sie schriftliche Bestätigungen, damit die Versicherung vor Risiken schützt und nicht selber zum Risiko wird.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!