Schwarze Limousinen stehen vor dem Schloß Bellevue in Berlin.
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Dienstwagen sind bei vielen Unternehmen eine beliebte Gegenleistung für die Arbeit von Führungskräften. BMW und Audi profitieren davon stark.

    Dienstwagenregelung: Ein Problem für Bayerns Autokonzerne?

    Die steuerliche Begünstigung von Dienstwagen aufheben und damit einen Nachfolger für das 9-Euro-Ticket finanzieren – das schlagen die Grünen vor. Die Autokonzerne, insbesondere in Bayern, würde das möglicherweise hart treffen.

    Schon seit Jahren kommt immer wieder die Forderung, die steuerliche Begünstigung von Dienstwagen abzuschaffen. Die Befürworter dieses Schritts führen an, dass die geltende Regelung sozial höchst ungerecht sei und insbesondere den Kauf von Spritschleudern begünstige.

    Angeführt wird dabei auch, dass Dienstwagen hochgradig subventioniert würden und das Geld besser für andere Dinge ausgegeben werden sollte – wie jetzt für einen Nachfolger des 9-Euro-Tickets. Doch was würde das Ende des Dienstwagenprivilegs für die deutschen und insbesondere für die bayerischen Autokonzerne bedeuten?

    Was ist das "Dienstwagenprivileg"?

    Steuerexperten sprechen wertneutral von der "Dienstwagenregelung". Sie besagt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, meistens einer Führungskraft, einen Firmenwagen als Dienstwagen für Dienstreisen überlässt. Neben den Kosten für das Fahrzeug übernimmt der Arbeitgeber auch Betriebskosten wie Kraftstoff, Service und Reparaturen.

    In der Regel ist dem Arbeitnehmer mit dem Dienstwagen auch die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gestattet, sowie die private Nutzung durch den Mitarbeiter und seine Familienangehörigen. Diese Erlaubnis einer privaten Nutzung stellt arbeits- und steuerrechtlich eine zusätzliche Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Mitarbeiters dar. Jedoch muss der Mitarbeiter sie - ebenso wie die Pendelfahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz - dem Finanzamt gegenüber als geldwerten Vorteil angeben und versteuern. Die Überlassung eines Firmenwagens zu privaten Zwecken hat Vorteile für beide Seiten. In der politischen Debatte nennt man das "Dienstwagenprivileg".

    Firmenwagen ist nicht gleich Dienstwagen

    Die meisten Autos in Deutschland befinden sich in privater Hand. Anfang 2022 gab es in Deutschland laut Statistischem Bundesamt 43,3 Millionen PKW, die privaten Nutzern zuzuordnen waren. 5,2 Millionen Autos waren gewerblich zugelassen.

    Allerdings sind diese Fahrzeuge bei weitem nicht alle solche derzeit in Frage stehenden Dienstwagen, wie sie Arbeitnehmer häufig als Teil der Vergütung von ihrem Arbeitgeber erhalten. Auch Fahrzeuge in Firmenflotten, etwa von Sozialdiensten und von Firmen mit Kundenservice fallen darunter, ebenso die Bestände von Autovermietern. Eine klare Abtrennung zwischen gewerblich zugelassenen Fahrzeugen und den Dienstwagen im engeren Sinne ist oft schwierig.

    Dienstwagenanteil bei Premiumherstellern besonders hoch

    Laut dem privatwirtschaftlichen Forschungsinstitut CAR Center Automotive Research in Duisburg wurden hierzulande von Januar bis Juli 2022 rund 366.000 Pkw der drei deutschen Premiumhersteller BMW, Audi und Mercedes zugelassen. Abzüglich der Fahrzeuge von Autoherstellern und Händlern sowie Autovermietern entfielen knapp 140.000 oder 38 Prozent dieser Neuzulassungen auf Firmenwagen. Den höchsten Firmenanteil bei Neuzulassungen hatte der Münchner Autokonzern BMW mit 41 Prozent.

    Eine Anmeldung als Firmenwagen lässt an sich noch keinen Schluss zu, ob ein Auto nun hauptsächlich für dienstliche oder private Zwecke genutzt wird. CAR-Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer geht nach eigenen Angaben allerdings davon aus, dass die überwiegende Zahl der eher teuren Modelle von BMW, Audi und Mercedes, die als Firmenwagen zugelassen sind, ein Incentive für die Arbeitnehmer ist.

    Bei anderen Marken wie Opel, VW, Skoda oder Ford dürften die als Firmenwagen zugelassenen Fahrzeuge nach Ansicht von Dudenhöffer dagegen hauptsächlich für betriebliche Zwecke genutzt werden. Von einem Wegfall der geltenden Dienstwagenregelung wären diese Hersteller also eher weniger betroffen.

    Autoexperte: "Ohne Dienstwagenregelung kaufen Arbeitnehmer billigere Autos"

    Würde die sich für Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber steuerlich lohnende Dienstwagenregelung gestrichen, würde das die Premiummarkenhersteller merklich treffen, ist Dudenhöffer überzeugt: "Die Menschen würden sich privat dann eher kleinere und günstigere Modelle von anderen Marken kaufen", so der Autoexperte. Zahlen vom Kraftfahrtbundesamt stützen diese Aussage. Demnach wurden bei Modellen der Oberklasse und der oberen Mittelklasse zuletzt jeweils 86 Prozent der Fahrzeuge auf gewerbliche Halter zugelassen und damit deutlich mehr als bei günstigeren Modellen.

    Bei den Autokonzernen ist man mit Aussagen zu dem Thema vorsichtig. Bei BMW heißt es auf BR-Anfrage, was die Kommentierung aktueller politischer Diskussionen und Vorschläge anbelangt, übe man sich grundsätzlich in vornehmer Zurückhaltung – so auch in diesem Fall.

    Autoexperte: "Dienstwagenregelung sichert Standort Deutschland"

    Autoexperte Dudenhöffer hält die geltende Dienstwagenregelung für wichtig für den Standort Deutschland. Seiner Ansicht nach würde eine Abschaffung dieser Regelung für die Premiumhersteller einen deutlichen Absatzeinbruch bedeuten. Davon wären dann nicht nur etwa BMW, Audi und Mercedes betroffen, die viele Modelle hier im Land produzieren, sondern auch viele der heimischen Zulieferbetriebe.

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