Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen das deutsche Ratifizierungsgesetz zum Corona-Hilfsfonds der Europäischen Union abgelehnt.
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Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen das deutsche Ratifizierungsgesetz zum Corona-Hilfsfonds der Europäischen Union abgelehnt.

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Bundesverfassungsgericht macht Weg für EU-Wiederaufbaufonds frei

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen das deutsche Ratifizierungsgesetz zum Corona-Hilfsfonds der Europäischen Union abgelehnt. Die EU-Kommission will für den Wiederaufbaufonds bis zu 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen.

Deutschland kann das Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 und den darin enthaltenen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds mit auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht wies einen gegen die Ausfertigung des Ratifizierungsgesetzes gerichteten Eilantrag ab, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Eilantrag abgelehnt – von der Leyen zufrieden

Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats halten den Antrag im Hauptverfahren zwar nicht für "offensichtlich unbegründet". "Bei summarischer Prüfung" lasse sich eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verfassungsverstoß allerdings nicht feststellen, hieß es. Das eigentliche Hauptverfahren ist aber noch offen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Eilantrag gegen die europäischen Corona-Hilfen abzuweisen. "Die EU bleibt auf Kurs bei der wirtschaftlichen Erholung nach dieser beispiellosen Pandemie", schrieb von der Leyen am Mittwoch auf Twitter. "Next Generation EU wird den Weg für eine grüne, digitale und widerstandsfähigere Europäische Union bahnen."

Streitpunkt: Darf die EU überhaupt Schulden aufnehmen?

Am 26. März hatte das Gericht die deutsche Ratifizierung vorläufig gestoppt und es dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier untersagt, das in Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz bis zur Entscheidung über den Eilantrag zu unterzeichnen. Das sollte verhindern, dass in der Zwischenzeit Fakten geschaffen werden, hinter die man nicht mehr zurück käme.

Das Geld soll dem wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Pandemie dienen. Einen Teil gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür wollen die EU-Staaten gemeinsam Schulden aufnehmen.Vor allem dagegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde, die eine Professorengruppe um den früheren AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke eingereicht hatte. Sie argumentieren, laut EU-Verträgen dürfe die EU keine Kredite aufnehmen. Nach Angaben dieses sogenannten "Bündnisses Bürgerwille" wird die Klage von mehr als 2.200 Bürgern unterstützt.

Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung erst beginnen, wenn alle 27 Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Das Paket mit den Wiederaufbauhilfen war bereits im Sommer 2020 verabredet worden, ist aber noch nicht startklar. Insgesamt sollen der Europäischen Union bis Ende 2027 rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung stehen.

Mit dpa-Material.

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