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Billiger Fliegen und Einkaufen: Verbot von Zahlungsgebühren

Billiger Fliegen und Einkaufen: Verbot von Zahlungsgebühren

Einkaufen kann für viele Verbraucher bald etwas günstiger werden. Egal, wie man zahlt – ob mit Karte oder per Lastschrift, es dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Ab dem 13. Januar tritt das Gesetz in Kraft. Von R. Schmidberger

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Die Deutsche Bahn hat bereits reagiert und verlangt nicht mehr bis zu drei Euro zusätzlich, wenn man mit einer Kreditkarte bezahlt. Die Lufthansa will am 10. Januar nachziehen. Wer sich also einen Aufschlag von bis zu 25 Euro für eine Kartenzahlung sparen will, sollte mit dem Buchen eines Lufthansa-Flugs noch ein paar Tage warten. Bislang mussten Firmen nur mindestens eine unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit anbieten.

Zahlungsgebühren in bestimmten Fällen weiter erlaubt

Nach dem neuen Gesetz darf der Verbraucher grundsätzlich nicht extra zur Kasse gebeten werden – egal, wie er zahlt. Allerdings: das gilt nicht bei Firmenkreditkarten, wenig verbreiteten Anbietern wie American Express und auch nicht bei Bezahldiensten wie PayPal. Hier dürfen Händler weiter einen Aufschlag verlangen. Gerade bei PayPal dürfte es noch spannend werden. Die US-Firma ändert in der nächsten Woche ihre Geschäftsbedingungen, wonach Händler untersagt wird, einen Zuschlag zu kassieren. Doch die Bahn und die Lufthansa haben bereits angekündigt, auch künftig für PayPal-Zahlungen eine Gebühr zu verlangen.

Preise für die Verbraucher könnten steigen

Wenn Firmen ihre Kosten für die verschiedenen Bezahlweisen nicht weitergeben können, befürchten einige Branchenbeobachter, dass letztlich die Preise für die Verbraucher insgesamt steigen werden.