Das Oberlandesgericht München hat in einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband Recht gegeben. Demnach müssen Neukundenboni auch dann ausgezahlt werden, wenn die eigentlich vorgesehene Vertragsdauer von mindestens einem Jahr durch die Insolvenz nicht erreicht wurde. Zudem sollen sie mit Forderungen der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV) an die Kunden verrechnet werden. Die Verbraucherschützer setzten sich damit vor dem OLG gegen den Insolvenzverwalter der BEV durch.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Allerdings ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das OLG hat eine Revision gegen das Urteil zugelassen und genau darüber denkt der Insolvenzverwalter offensichtlich auch nach. Er wolle die Entscheidung des OLG genau prüfen und dann in Revision gehen.
"Mit dem heutigen Urteil ist der Weg frei für eine höchstrichterliche Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof." BEV-Insolvenzverwalter Axel Bierbach
Der Insolvenzverwalter wollte die Neukundenboni eigentlich nicht auszahlen. Er berief sich dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen zufolge der Neukundenbonus nur ausgezahlt werden sollte, wenn der Vertrag ein Jahr bestand. Dem folgte das OLG allerdings nicht. Die Verbraucherzentrale zeigte sich erfreut über die Entscheidung. Bestätigt der Bundesgerichtshof in der nächsten Instanz die Münchner Richter, könnten davon mehrere tausend Kunden profitieren, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten. Meist geht es bei den Forderungen um Beträge von rund 100 Euro. Genau für solche Fälle seien Musterfeststellungsklagen gemacht, hieß es von der Verbraucherzentrale.
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