Längere oder auch häufig auftretende Krankheiten können zu einer Kündigung führen. Um das zu verhindern, wurde im Jahr 2004 das "BEM" im Sozialgesetzbuch verankert, das "Betriebliche Eingliederungsmanagement".
Arbeitsunfähigkeit überwinden
Das Ziel: Die Arbeitsunfähigkeit soll überwunden werden, indem zum Beispiel nach möglichen Ursachen der Erkrankung am Arbeitsplatz gesucht und die dann auch beseitigt werden. Damit könnte der Betroffene am Ende seinen Job behalten. Beschäftigte haben einen Anspruch darauf, wenn sie in einem Zeitraum von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder regelmäßig immer wieder erkrankt waren. Das BEM ist freiwillig und der Betroffene kann entscheiden, wer zusätzlich zu einem Firmenvertreter an den Gesprächen teilnimmt. Am Ende steht dann eine Erklärung mit möglichen Maßnahmen.
Arbeitsrechtler raten zur Annahme
Arbeitnehmer sollten das Angebot nicht ablehnen – raten Arbeitsrechtler. Das könne ihnen im Falle eines Kündigungsschutzprozesses zum Nachteil ausgelegt werden. Die Arbeitgeber wiederum sind verpflichtet, solch ein Angebot zu unterbreiten – ganz gleich, wie groß die Firma ist. Allerdings sagt das Sozialgesetzbuch nichts darüber aus, wie das BEM genau gestaltet werden muss. Und es gibt keine Sanktionen, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt.
Gewerkschaft fordert Ausbau
Hier setzt die Kritik des DGB an. Er fürchtet, dass in Folge der Pandemie viele mit Langzeitfolgen zu tun haben werden. Die Gewerkschaften schlagen deshalb verbindliche Qualitätsstandards, Sanktionen für säumige Arbeitgeber und professionelle Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen vor.
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