Geht es einer Firma oder einem Betriebsteil schlecht, kann es zu betriebsbedingten Entlassungen kommen. Gewerkschaften und Betriebsräte versuchen grundsätzlich solche Kündigungen auszuschließen. Dazu gibt es dann gemeinsame Vereinbarungen oder auch Tarifverträge. Das Unternehmen sichert in solchen Fällen zu, eben genau nicht betriebsbedingt Mitarbeiter zu entlassen.
Verzicht auf Weihnachtsgeld
Der dann nötige Personalabbau findet in solchen Fällen über Altersteilzeit, Abfindungsangebote oder eine Transfergesellschaft, die gegründet wird, statt. Betroffene Mitarbeiter werden in diesen für neue Jobs weiterqualifiziert. Oft kommt es wie im Fall von Karstadt zu sogenannten Sanierungstarifverträgen. In diesen Fällen wird nicht entlassen, dafür verzichtet die gesamte Belegschaft beispielsweise auf das Weihnachtsgeld oder die Einkommen werden für eine bestimmte Zeit gekürzt.
Im Fall von Siemens gilt noch das sogenannte Radolfzeller Abkommen von 2010. Es garantiert Standorte und Arbeitsplätze im Konzern. Betriebsbedingte Kündigungen können nur einvernehmlich ausgesprochen werden. Siemens fühlt sich weiter an diese Vereinbarung gebunden, will sie bislang auch nicht aufkündigen. Die IG Metall und der Gesamtbetriebsrat erwarten nun, dass sie in den Umbauprozess eingebunden werden und nicht über Dritte von weiteren Planungen erfahren.