Ausgefallene Konzerte in der Corona-Pandemie haben zu Streit zwischen Ticketanbietern und Verbrauchern geführt.
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Konzert abgesagt, die Bühne wird abgebaut (Symbolbild)

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Ausgefallene Konzerte im Lockdown: Sammelklage gegen Eventim

Ausgefallene Konzerte in der Corona-Pandemie haben zu Streit zwischen Ticketanbietern und Verbrauchern geführt. In München startet nun eine Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen, an der sich jede und jeder beteiligen kann.

Ausgefallene Konzerte, Theatervorstellungen und Musicals waren während der Lockdown-Phasen in den vergangenen drei Jahren Alltag. Beim Münchner Ticket-Händler Eventim wurde häufig nicht der volle Preis an die Käuferinnen und Käufer erstattet, sondern ein Teil der Vermittlungsgebühren einbehalten. Diese Praxis will der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit einer Musterfeststellungsklage beim Bayerischen Oberlandesgericht ändern.

Musterfeststellungsklage: Mehr als 1.500 Beteiligte

Seit einem Monat werden Klagen von Betroffenen gesammelt. Bis Ende Februar hätten sich 1.513 Verbraucherinnen und Verbraucher in das Klageregister eingetragen, sagte ein Sprecher des VZBV. Angesichts hoher Gerichtsgebühren lohnt es sich oft nicht, wegen Kleinbeträgen zu klagen. Die Kosten für die Musterfeststellungsklage trägt der Verband, sodass sich jede und jeder kostenlos und ohne Risiko anschließen kann. Voraussetzung ist eine Bestellbestätigung oder E-Mail von Eventim, die den Kaufpreis und eine unvollständige Rückerstattung belegen sollen.

Anmelden über Online-Formular

Anmelden können sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem vorgefertigten Text und einem Online-Formular. Damit können sie sich ins Klageregister beim Bundesjustizamt eintragen. Dann bleibt nur noch das Ergebnis der Klage abzuwarten, die aus einem Urteil oder einem Vergleich besteht. Wer bei einer Musterfeststellungsklage nicht dabei war, kann sich anschließend auf das Ergebnis berufen, muss dann aber selbst das Kostenrisiko für seinen eigenen Prozess tragen.

Eventim hält Klage für unbegründet

Eventim hält die Klage für unbegründet. Bereits das Landgericht München habe im Juni 2021 geurteilt, dass Ticketkäufer bei Absagen oder Verlegungen keine Erstattungsansprüche gegen Eventim habe. Derlei Ansprüche bestünden allenfalls gegen den Veranstalter, hieß es in dem Urteil. Urteile des Landgerichts Bremen und des Bundesgerichtshofs seien zu demselben Schluss gekommen. Deshalb werde Eventim vor Gericht beantragen, die Musterfeststellungsklage zurückzuweisen.

Veranstaltungsbranche teilweise noch immer geschwächt

Nach den Corona-Jahren mit Lockdowns, abgesagten Konzerten und geschlossenen Clubs stehen Teile der Veranstaltungsbranche noch immer vielfach gebeutelt da. Nicht für alle Events ist die Nachfrage wieder auf das Vor-Corona-Niveau gestiegen. Liveveranstaltungen und Konzerte hingegen wurden teilweise wieder nachgefragt.

Für den Ticketverkäufer CTS Eventim entwickelte sich 2022 deutlich besser als zuvor erwartet. Verglichen mit dem letzten Vor-Corona-Jahr 2019 verbesserten sich Konzernerlös und Betriebsgewinn 2022 um jeweils ein Drittel.

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