Die Auszubildende Sonia Alaghehband im Führerstand einer S-Bahn.
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Lokführer sind auch am ersten Weihnachtsfeiertag im Einsatz. Der fällt auf einen Sonntag - dennoch stehen ihnen keine zwei Zuschläge zu.

    Arbeiten am 25. Dezember: Gibt es zwei Zuschläge?

    Ob Lokführer, Krankenpfleger oder Polizei: Sie alle haben an Weihnachten Dienst. In vielen Branchen gibt es einen Zuschlag für die Arbeit am Feiertag. Der 25. Dezember fällt auf einen Sonntag. Stehen Beschäftigten also zwei Zahlungen zu?

    Arbeiten müssen, wenn andere feiern oder ruhen, das lässt sich in vielen Berufen nicht vermeiden. Einen Rechtsanspruch auf einen Zuschlag aber haben die Beschäftigten nicht. Gesetzlich ist nur für den Sonntag vorgeschrieben, dass der Ruhetag nachgeholt werden muss. Viele Arbeits- oder Tarifverträge jedoch sehen dennoch Zuschläge vor - als Wertschätzung für die Arbeitnehmer.

    Nicht zweimal Geld aus gleichem Grund

    Das heißt allerdings nicht, dass jene Arbeitnehmer, die in diesem Jahr am ersten Weihnachtstag eingesetzt sind, doppelt entschädigt werden – einmal für das Arbeiten am Feiertag, einmal für den Sonntag. Die DGB Rechtschutz GmbH zumindest sieht da keinen Anspruch, heißt es auf Nachfrage.

    Denn in beiden Fällen soll ja aus dem gleichen Grund der Zuschuss fällig werden. Eben weil die Betroffenen arbeiten müssen, während andere frei haben. In so einem Fall werde wohl der jeweils höhere Zuschlag fällig. Das wäre in den meisten Fällen jener für den Feiertag. Ähnliches würde gelten, wenn der zweite Weihnachtsfeiertag auf einen Sonntag fallen würde.

    Auch am Ostersonntag: Nur Sonntagszuschlag

    Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zu Weihnachten gibt es dazu nicht - wohl aber für den Ostersonntag. Wie an Pfingsten fällt der immer auf einen Sonntag und ist anders als der Oster- oder Pfingstmontag in den meisten Bundesländern nicht gesetzlich geschützt – auch in Bayern nicht. Es fällt also nur der Sonntagszuschlag an, so das Urteil der obersten Richter. Ausnahme: Ein entsprechender Passus im Arbeits- oder Tarifvertrag regelt etwas Anderes.

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