Die Begründungen für die schleppende Rückzahlung gelten in der Branche als fadenscheinig. Denn wird ein Flug annulliert, dann ist die Rechtslage eindeutig: Den Kunden steht eine schnelle Rückerstattung des Ticketpreises zu. Doch ab März schalteten die Lufthansa und die meisten anderen Fluggesellschaften die bis dahin automatische Rückerstattung über Nacht ab. Bei Verbraucherschützern häufen sich seither die Beschwerden von Kunden über die zähe Bearbeitung ihrer gesetzlichen Ansprüche.
Lufthansa-Chef Spohr widersprach zuletzt dem Vorwurf, es handle sich um eine Verschleppungstaktik. Doch ein stichhaltiges Argument, warum der Konzern die automatische und damit schnelle Rückerstattung kappte gibt es bis heute nicht.
Was Kunden tun können
Kunden haben aber verschiedene Möglichkeiten, trotzdem an ihr Geld zu kommen: Sie können ihren Anspruch bei der jeweiligen Fluggesellschaft schriftlich geltend machen – am besten per Einschreiben. Allerdings ist auch dieser Weg nicht ganz einfach. Bei der Lufthansa zum Beispiel gleicht die Suche nach der richtigen Anschrift einem Detektivspiel. Am Ende findet sich im Impressum nur die allgemeine Konzernadresse in Frankfurt. Eine Alternative sind Dienstleister, die Kundenansprüche notfalls vor Gericht durchsetzen. Allerdings kassieren solche Anbieter bis zu einem Drittel der eingeklagten Gelder. Und nicht zuletzt gibt es die Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr, bei der sich Kunden beschweren können