Das wurde auf einer Betriebsversammlung verkündet. 500 der zur Zeit rund 650 Leiharbeiter sollen dieses oder nächstes Jahr gehen. Sie fallen nicht unter den Beschäftigungspakt. Ein Leiharbeiter hat einen Arbeitgeber und das ist die Verleihfirma. Dort ist er angestellt per Arbeitsvertrag. Die Firma vermittelt ihn dann an Unternehmen weiter, die Personal suchen. Brauchen sie die Leihkraft nicht mehr, dann muss die Verleihfirma sie wieder zurücknehmen und bis zum nächsten Einsatz auch weiter beschäftigen. So sieht es das Gesetz vor.
Leiharbeitern droht die Arbeitslosigkeit
Allerdings wurde im Zuge der Hartz-IV Reformen das sogenannte "Synchronisationsverbot“ gekippt. Seit 2004 dürfen Verleihfirmen einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen. Der kann dann so lange laufen, wie der konkrete Einsatz in einem Entleihbetrieb, also Airbus zum Beispiel. Wird der Vermittelte dort nicht mehr benötigt, dann endet auch das Arbeitsverhältnis mit der Verleihfirma. Er muss sich eine neue Stelle suchen. Die Regierung Schröder wollte dadurch damals die Zeitarbeit attraktiver machen und mehr Menschen zu einem Job verhelfen. Verleihfirmen können seitdem das Risiko mindern, nicht vermittelte Mitarbeiter weiter beschäftigen zu müssen. Das Risiko tragen jetzt die Leiharbeiter – heißt es von Seiten der Gewerkschaften. Doch ihr Protest gegen die mögliche Befristung hatte bisher keinen Erfolg. Andrea Nahles reformierte als Arbeitsministerin zwar in puncto Leiharbeit Einiges – diesen Punkt aber nicht.