Die Kündigungen werden bald schon verschickt - das hatte das Management von Air Berlin vor kurzem noch angekündigt. Denn das Kurzarbeitergeld in der Insolvenz übernimmt die Bundesagentur für Arbeit nur drei Monate lang. Es läuft jetzt aus. Eigentlich müsste die Fluglinie die Einkommen ihrer Noch-Mitarbeiter wieder aus der Firmenkasse zahlen. Aber die ist bekanntlich leer.
Freigestellt statt gekündigt
Trotzdem seien die Kündigungen nicht verschickt worden, heißt es von Gewerkschaftsseite. Stattdessen habe Air Berlin Piloten, Stewardessen und Stewards freigestellt von der Arbeit und zwar widerruflich. Das heißt: Es besteht eigentlich noch Aussicht, dass man sie wieder beschäftigt. Daran aber glaubt keiner der Betroffenen. Sie sollen sich ja bei der Lufthansa oder Eurowings neu bewerben.
Aber die Einstellung - falls sie überhaupt genommen werden- kann dauern. Widerruflich freigestellt bedeutet aber auch, dass sie anders als bei einer Kündigung ihres Arbeitgebers keinen Cent aus der Arbeitslosenversicherung erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass der Bezug von Arbeitslosengeld zu Beginn der Freistellung bei rechtzeitiger Arbeitslosmeldung möglich ist. Die Regelung dient der sozialen Absicherung, wie Kosten zum Lebensunterhalt, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von den betroffenen Beschäftigten.
Ansprüche der Air-Berlin Mitarbeiter sind nachrangig
Dass die Noch-Mitarbeiter von Air Berlin ihren entgangenen Lohn einmal doch noch aus der Insolvenzmasse überwiesen bekommen, daran glauben viele nicht. Anders als beim Überbrückungskredit der Bundesregierung für Air Berlin sind ihre Ansprüche nachrangig: Gezahlt wird nur, wenn noch Geld aus dem Verkauf der Maschinen vorhanden ist.