Florian von Brunn (SPD) diskutierte mit den anderen Spitzenkandidaten im BR24-Wahl-Talk auch über das Programm der AfD.
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Florian von Brunn (SPD) diskutierte mit den anderen Spitzenkandidaten im BR24-Wahl-Talk auch darüber, was die AfD mit dem Mindestlohn vorhat

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#Faktenfuchs: Nein, AfD will Mindestlohn nicht abschaffen

#Faktenfuchs: Nein, AfD will Mindestlohn nicht abschaffen

Der bayerische SPD-Spitzenkandidat Florian von Brunn sagte im BR24-Wahl-Talk, die AfD wolle den Mindestlohn abschaffen. Das ist derzeit aber nicht Teil des Programms der Partei, wie der #Faktenfuchs darlegt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Wahl am .

Dieser Text ist Teil des Faktenchecks dem BR24-Wahl-Talk vom 06.09.2023 mit Florian von Brunn (SPD) und erstmals am 07.09.2023 erschienen. Den Artikel finden Sie hier.

Die Behauptung:

Der AfD-Spitzenkandidat Martin Böhm soll die Frage beantworten, ob seine Partei eine “Reichenpartei” sei. Der SPD-Spitzenkandidat Florian von Brunn ruft: “Sie wollen den Mindestlohn abschaffen. Das ist doch Ihre Programmatik, zum Beispiel.”

Richtig oder falsch?

Es ist falsch, dass die AfD derzeit den gesetzlichen Mindestlohn abschaffen will. Eine derartige Forderung steht weder in ihrem Grundsatzprogramm, noch geht es aus Äußerungen von AfD-Abgeordneten in Bundestagsdebatten oder aus AfD-Anträgen im Bundestag hervor. Bevor das Grundsatzprogramm 2016 beschlossen wurde, hatten sich jedoch AfD-Politiker gegen den Mindestlohn positioniert.

  • Alle aktuellen #Faktenfuchs-Artikel finden Sie hier.

Die Fakten:

In ihrem Grundsatzprogramm formuliert die AfD einen Absatz mit der Überschrift: "Mindestlohn beibehalten". Darin heißt es: "Insbesondere erlaubt der Mindestlohn eine Existenz jenseits der Armutsgrenze und die Finanzierung einer, wenn auch bescheidenen, Altersversorgung, die ansonsten im Wege staatlicher Unterstützung von der Gesellschaft zu tragen wäre. (...) Die Alternative für Deutschland befürwortet es daher, den gesetzlichen Mindestlohn beizubehalten." Begründet wird dies mit dem "durch die derzeitige Massenmigration zu erwartenden Lohndruck". Das Grundsatzprogramm wurde 2016 beschlossen.

Seitdem brachte die AfD-Fraktion im Bundestag immer wieder Anträge zum Mindestlohn ein, etwa im November 2022: "Mindestlohnkommission stärken – Krisenfesten Mindestlohn gewährleisten". In der Bundestagsdebatte am 10. November 2022 forderte der AfD-Abgeordnete Norbert Kleinwächter: "(...) Deswegen schlagen wir vor, dass die Mindestlohnkommission, sobald die Inflation 3 Prozent überschreitet, sich innerhalb von vier Wochen wieder trifft, um über die Mindestlohnhöhe zu beraten, natürlich unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung, aber auch unter Berücksichtigung des Inflationsniveaus."

Im März 2023 brachte die Bundestags-Fraktion einen Antrag ein mit dem Titel: "Gesetzlicher Mindestlohn – Zulagen und Sonderzahlungen nicht anrechnen". Darin ging es um eine Änderung im Mindestlohngesetz, damit Zulagen und Sonderzahlungen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Es geht in beiden Anträgen nicht um eine formale Abschaffung des gesetzlichen Mindestlohns.

AfD ließ auf Bundesebene Fragen zum Mindestlohn offen

Eine vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Auftrag gegebene Analyse des Bundestagswahlprogramms der AfD kam im Juli 2021 zu dem Schluss, in puncto Mindestlohn lasse die Partei Fragen offen, etwa, wie hoch dieser ausfallen sollte.

Welche Konzepte die verschiedenen Parteien zum Mindestlohn in ihren Bundestagswahlprogrammen notiert haben, können Sie hier nachlesen.

Es war allerdings nicht immer so, dass die AfD sich für einen gesetzlichen Mindestlohn aussprach. Vor der Verabschiedung des Grundsatzprogramms sagte etwa die damalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry laut einer Pressemitteilung vom April 2015, der gesetzliche Mindestlohn sei ein "Jobkiller-Gesetz". (Die Pressemitteilung ist nicht mehr im Netz verfügbar, wird aber in mehreren Medien und Studien zitiert, zum Beispiel hier auf Seite 12 und hier.)

Auch andere AfD-Politiker vertraten damals diese Ansicht.

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