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Abbaupläne bei Siemens: Was das Radolfzeller Abkommen regelt.

Abbaupläne bei Siemens: Was das Radolfzeller Abkommen regelt.

Zwei Siemens-Werke werden geschlossen, 3300 Arbeitsplätze hierzulande abgebaut. Betriebsrat und die IG Metall drohen Widerstand an und berufen sich auf das Radolfzeller Abkommen. Von Birgit Harprath

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Nur drei DIN- A4-Seiten umfasst das Papier, das dem Bayerischen Rundfunk vorliegt. Das Abkommen von Radolfzell wurde 2010 unterschrieben, auf Siemensseite noch von Peter Löscher an der Spitze. Es sichert zu, dass keine Standorte geschlossen oder verlagert werden. Außerdem können betriebsbedingte Kündigungen nur im Einvernehmen mit der IG Metall und dem Betriebsrat erfolgen. Und selbst wenn es irgendwo im Konzern überhaupt nicht rund läuft, sieht das Abkommen vor, dass unverzüglich verhandelt wird. Gekündigt werden können die acht Paragraphen von einer Seite durchaus – doch Siemens hat schon bekräftigt, das nicht tun zu wollen.

Gewerkschaften werfen Siemens Verstoß gegen Abkommen vor

Laut IG Metall hat der Vorstand mit seinen gestern veröffentlichten Plänen gegen die Abmachungen von Radolfzell verstoßen. Juristisch dagegen vorzugehen dürfte nicht leicht werden. In der Praxis aber haben Gewerkschaft und IG Metall durchaus Druckmittel. Zum einen kann der Betriebsrat Überstunden verweigern. Das trifft dann die Sparten bei Siemens, wo es volle Auftragsbücher gibt. Der andere Hebel ist der Aufsichtsrat. Der hat zwar beim Personalabbau direkt nicht mit zu entscheiden. Aber Siemens braucht die Arbeitnehmerbank, will der Vorstand nicht gegen sie etwas durchsetzen wie den Börsengang der Medizintechnik.